Der steinige Weg zum Beschäftigungsbonus

Ab Juli werden zusätzliche Jobs gefördert
Förderrichtlinien fixiert: Betriebe erwarten hohe Auflagen, Nachweispflichten und eine ungewisse Auszahlung im Nachhinein.

In acht Tagen geht’s los. Wer ab 1. Juli zusätzliche Mitarbeiter einstellt, kann sich die Hälfte der Lohnnebenkosten vom Staat zurückholen. Mit dem Beschäftigungsbonus werden bis 2020 zwei Milliarden Euro in die heimische Wirtschaft gepumpt. 30.000 Unternehmen sollen davon profitieren und bis zu 150.000 neue Jobs schaffen. Für die Abwicklung ist die Förderbank Austria Wirtschaftsservice (aws) zuständig, die sich für einen erwarteten Ansturm der Betriebe rüstet. Die Website www.beschaeftigungsbonus.at geht in Kürze online und bietet einen ersten Überblick über die genauen Förderrichtlinien – und die haben es in sich.

Zusätzlichkeit Gefördert wird nur zusätzliche Beschäftigung, aber was gilt als "zusätzlich"? Die Berechnung läuft mehrstufig. Ausgangsbasis ist ein bei Antragstellung zu ermittelnder fixer Referenzwert. Dieser stellt den höchsten Beschäftigtenstand jeweils zum Quartalsende der vier vorangegangenen Quartale dar. Ein Jahr nach Antragstellung wird der Beschäftigtenstand dann mit dem Referenzwert verglichen. Geld fließt nur dann, wenn im Jahresabstand zumindest ein Vollzeitverhältnis (auch 2 x Teilzeit möglich) mehr besteht als zum Referenzwert. Gibt es in Summe ein Beschäftigungsminus, muss es erst ausgeglichen werden, ehe der Bonus fließt. Der Bonus wird grundsätzlich ein Mal jährlich im Nachhinein ausbezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt wurden.

Beschäftigtenstand Dazu zählen alle Voll- und Teilzeitkräfte (Köpfe) inklusive Karenzierte, nicht jedoch Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte oder Leiharbeiter.

Förderfälle Förderungsfähig sind zusätzliche Beschäftigte, die aus der Ausbildung kommen, vorher arbeitslos gemeldet waren oder Jobwechsler im Inland sind. Die direkte Übernahme von Leiharbeitern in Fixbeschäftigung wird nicht gefördert. Dazwischen müssen zumindest sechs Monate liegen. Lehrlinge sind nur bei Übernahme als Fachkraft förderfähig.

Deckelung Die Bonushöhe hängt von der Anzahl der zusätzlichen Arbeitskräfte und der Höhe des Jahresbruttogehalts ab (z. B. 16.000 Euro für drei Jahre bei einem Bruttogehalt von 35.000 Euro). Änderungen der Arbeitszeit müssen extra gemeldet werden. Die Förderhöhe ist pro Arbeitnehmer mit 69.720 Euro pro Jahr (Höchstbeitragsgrundlage) gedeckelt. Es können unbegrenzt viele gefördert werden, wenn die Voraussetzungen zutreffen.

Nachweise Das Wirtschaftsministerium versprach eine möglichst unbürokratische Abwicklung, die Richtlinien sehen aber eine Reihe von Nachweispflichten bei der Abrechnung vor. So muss bewiesen werden, dass nicht nur Voll- in Teilzeit umgewandelt wurde. Bei Ausländern muss nachgewiesen werden, ob sie in den vergangenen zwölf Monaten zumindest vier Monate in Österreich gearbeitet haben. Alle Angaben über den Beschäftigtenstand erfordern eine Bestätigung durch den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Für die Weitergabe der vielen personenbezogenen Daten muss zuvor die Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer eingeholt werden. Dies kann mittels Formular oder einer Ermächtigung im Dienstvertrag erfolgen.

Kontrolle Mittels Schnittstelle zu Hauptverband und Finanzamt kann das aws die wichtigsten Angaben sofort überprüfen und den Bonus freigeben. Eine zusätzliche Kontrolle soll im Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA Prüfung) erfolgen.

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