Streit um Vergabe öffentlicher Aufträge

Streit um Vergabe öffentlicher Aufträge
Gewerbebetriebe und Gemeinden laufen gegen die geplante Novelle der regionalen Vergabe Sturm.

Soll die thermische Sanierung des örtlichen Kindergartens oder der Ausbau des Feuerwehrhauses wirklich europaweit ausgeschrieben werden müssen? Die Branchenvertreter der heimischen Gewerbe- und Handwerksbetriebe sowie die Gemeinden würden solche Klein- und Kleinstaufträge weiterhin lieber freihändig an regionale Unternehmen vergeben. Sie laufen daher gegen eine geplante Novelle des Bundesvergabegesetzes Sturm, die ab Jänner 2012 die bestehende Schwellenwerte-Verordnung wieder außer Kraft setzt.

Diese im Mai 2009 als krisenbedingte Konjunkturstütze eingeführte Verordnung erlaubt es Bund, Ländern und Gemeinden, Aufträge bis zu einem Wert von 100.000 Euro ohne Ausschreibung zu vergeben. Davor lag der Wert bei 40.000 Euro. Für Bauaufträge bis zu einer Million Euro (vorher 120.000 Euro) ist kein öffentliches Bieterverfahren notwendig.

Für Konrad Steindl, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer, war die Erhöhung der Schwellenwerte ein wichtiger Wirtschaftsimpuls, der vor allem die regionale Beschäftigung angekurbelt hat. "Immerhin 20 Prozent aller Aufträge von Gewerbe- und Handwerksbetriebe kommen von der öffentlichen Hand", weiß Steindl. Die freihändige Vergabe bis zu 100.000 Euro sei "für alle Beteiligten ein Gewinn". Er fordert daher ein Beibehalten der Schwellenwerte-Verordnung als Dauerrecht. Unterstützung dafür kommt von den Gemeinden. Laut OGM-Umfrage sprechen sich 95 Prozent aller Gemeinden für die Beibehaltung der vereinfachten Vergabe aus. Als Gründe werden unter anderem die hohen Verwaltungskosten genannt, die etwaige Preisvorteile durch billigere, ausländische Anbieter wieder ausgleichen würden. Auch die befürchteten Preissteigerungen durch Mangel an Wettbewerb seien ausgeblieben, argumentiert man bei der Wirtschaftskammer.

EU-widrig

Da die vereinfachte regionale Vergabe als Dauermaßnahme aber dem EU-Wettbewerbsrecht widersprechen könnte, muss sie aus Sicht der Regierung nun novelliert werden. Die neuen Schwellenwerte würden aber sogar noch unter dem Niveau von vor 2009 liegen, kritisiert Steindl. Demnach müsse bereits bei einem Bauauftrag von 60.000 Euro europaweit ausgeschrieben werden. "Das können wir keineswegs dulden", so Steindl. Er verweist auf die aktuelle Konjunktureintrübung. Laut KMU Forschung sind im ersten Halbjahr die Auftragseingänge im Gewerbe und Handwerk gegenüber 2010 nur noch um ein Prozent gestiegen, die Erwartungen für 2012 seien gedämpft. Beim Personal wird aber noch nicht gespart.

Auftragsvergabe: Mehr freihändig
Verordnung
Die seit Mai 2009 gültige Schwellenwerte-Verordnung gilt für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Bund, Ländern und Gemeinden.

Schwellenwerte
Aufträge bis zu einem Wert von 100.000 Euro (früher 40.000 Euro) können direkt an ein geeignetes Unternehmen vergeben werden. Die öffentliche Hand erspart sich dadurch teure Ausschreibungsverfahren. Bei Bauaufträgen wurde der Schwellenwert für nicht-offene Verfahren ohne Bekanntmachung von 120.000 auf eine Million Euro erhöht. Es müssen aber mehrere Angebote (mindestens fünf) eingeholt werden.

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