Streit um Abholung von bestellter Ware

Streit um Abholung von bestellter Ware
Händler fordern die gleichen Möglichkeiten wie sie die Wirte haben.

Das Schnitzel darf man sich beim Wirten abholen, aber der Buchhändler darf seinen Stammkunden kein Buch an der Türschwelle übergeben. Aus Sicht der Händler ist das eine einzige Frechheit. Sie wollen – wie auch schon im 1. Lockdown – die Möglichkeit haben, telefonisch oder online bestellte Artikel vor dem Geschäft an die Kunden zu übergeben. Funktioniert schließlich in anderen Ländern auch, so die Argumentation.

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