Strabag bietet inhaftiertem Ex-Banker Job an

Strabag-Chef Haselsteiner hat vorgeschlagen, Gerhard Gribkowsky, eine "Arbeitsstelle anzubieten".

Die Münchner Filiale des börsennotierten Baukonzerns Strabag SE könnte in absehbarer Zeit einen prominenten Mitarbeiter bekommen. Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner, der für seine soziale Ader bekannt ist, hat dem Aufsichtsrat – bereits Mitte Dezember des Vorjahres – vorgeschlagen, den früheren Strabag-Aufsichtsrat und inhaftierten Ex-BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky, eine „Arbeitsstelle anzubieten“.

Der Ex-Banker wurde Ende Juni 2012 zu achteinhalb Jahren Haft wegen Untreue und Steuerhinterziehung verurteilt, weil er beim Verkauf der Formel-1-Anteile der BayernLB 50 Million Dollar Schmiergeld kassiert hat.

Starke Freundschaft

„Herr Haselsteiner hat vom Aufsichtsrat die Erlaubnis dafür erhalten und Herrn Gribkowsky ein schriftliches Angebot gemacht“, bestätigt Strabag-Sprecherin Diana Klein dem KURIER. „Herr Gribkowsky wird, um sich reintegrieren zu können, bei der Strabag in München seine Fähigkeiten im Finanzwesen einbringen, aber keine leitende Funktion und keine Zeichnungsberechtigung erhalten.“ Nachsatz: „Er wird eine rein beratende Funktion haben.“ So könnte sich der gestrauchelte Banker unter anderem um Projektfinanzierungen kümmern.

Doch bisher sind das nur Pläne, wie die Strabag-Sprecherin nach Rücksprache mit Gribkowskys Verteidiger hinzufügt. Denn das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Daher kann der Ex-Banker noch nicht in den Genuss des sogenannten offenen Strafvollzugs zu kommen. Bedingung für den „offenen Vollzug“ ist ein Job. Haselsteiner verschaffte ihm damit die wichtigste Voraussetzung für diese Vergünstigung. Tagsüber könnte Gribkowsky bei der Strabag werken, abends muss er dann in seine Zelle zurück. Gribkowsky sitzt seit Jänner 2011 im Gefängnis. Bis Ende Juli 2011 war er noch Aufsichtsrat der Bauholding Beteiligungs AG, einem Unternehmen der Strabag-Gruppe. Bei der Strabag selbst war der Banker von Ende 2006 bis August 2010 Mitglied im obersten Kontrollorgan.

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