Steuerabkommen: Anonymität kommt teuer
Das Steuerabkommen mit der Schweiz tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft. Das bedeutet akuten Handlungsbedarf für all jene Österreicher, die ihr Schwarzgeld diskret bei Schweizer Banken gebunkert haben. "Die Verfolgung der Steuersünder erinnert mich an jene der Raucher", sagt Heinrich Weninger, Geschäftsführer der Privatbank Kathrein. "In Steuerbelangen ist die Motivation dahinter aber verständlich."
Das Finanzministerium erhofft sich aus dem Abkommen im nächsten Jahr eine Milliarde Euro zu lukrieren. "Nicht nur die Summe ist hoch, auch die Verunsicherung", so Weninger. Österreichische Kunden bei Schweizer Banken müssen bis Ende Mai 2013 entscheiden, wie sie ihr Vermögen (ohne Gold, Edelsteine, Kunst und Lebensversicherungen) versteuern wollen. So gibt es die Möglichkeit einer Einmalzahlung. Dabei wird die Steuer von der Schweiz anonym nach Österreich transferiert. Weninger: "Das Finanzministerium kann nicht nachforschen, woher das Geld kommt." Mit dieser Zahlung sind alle Steuersünden der Vergangenheit abgegolten, das Geld kann in der Schweiz bleiben.
Das hat aber seinen Preis: Die Einmalzahlung beträgt zwischen 15 und 30 Prozent plus einen Zuschlag (von zwei bis acht Prozent) ab zwei Millionen Euro Vermögen.
Drakonische Strafen
Für die Zukunft ist jährlich die Kapitalertragssteuer (25 Prozent) plus die EU-Quellensteuer (zehn Prozent) auf das Vermögen zu zahlen. Die Quellensteuer bekommt der Anleger erst durch Offenlegung zurück. "Die Einmalzahlung ist ein teurer Kauf einer zeitlich letztlich wohl wieder nur beschränkten Anonymität", so Weninger.
Besser sei daher eine Selbstanzeige. "Hier liegt der Steuersatz in der Regel unter zehn Prozent." Anwältin Sibylle Novak erklärt: "Relevant sind nur die hinterzogenen Beträge der letzten zehn Jahre und sämtliche Zinserträge." Ein für die Selbstanzeige hinzugezogener Anwalt würde 2000 bis 4000 Euro kosten.
Am schlechtesten wäre laut Weninger nichts zu tun. "Eine neue Steuer-CD kann immer auftauchen." Und dann drohen dem Hinterzieher drakonische Strafen von bis zu zehn Jahren Haft und 2,5 Millionen Euro Geldbuße.
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