Sozialversicherung: Fünf Träger sollen effizienter sein als 21

Symbolbild
Wirtschaftskammer will das System schrumpfen, um Verwaltungskosten zu sparen. Der Widerstand kommt postwendend.

Die Reform des Sozialversicherungssystems steht ganz oben auf der Agenda der Regierung. Noch im März wird Sozialminister Alois Stöger erste Ergebnisse seiner Ende Dezember bei der London School of Economics in Auftrag gegebenen Effizienzstudie präsentieren. Die Interessensvertretungen stecken inzwischen ihre Felder mit eigenen Expertisen ab. Nach dem Vorstoß der Industriellenvereinigung (IV) stellte die Wirtschaftskammer (WKO) am Donnerstag ihr"5-Träger-Modell" vor.

Statt bisher 21 Sozialversicherungsträger in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung soll es nur noch fünf geben. Die neun Gebietskrankenkassen würden dabei zu einer zentralen Kasse mit neun Landesorganisationen zusammengelegt. Die gewerbliche Sozialversicherung (SVA) und jene der Bauern (SVB) sollen zu einer Selbstständigen-Versicherung fusionieren, der Hauptverband als trägerübergreifende Instanz aufgewertet werden.

Die Schrumpfung der Struktur würde die Verwaltung um zehn Prozent billiger machen und so Einsparungen von 152 Millionen Euro pro Jahr bringen, errechnete das Schweizer Beratungsunternehmen c-alm für die WKO. "Der Verwaltungsbereich ist der Schlüssel zur Effizienzsteigerung für den weitaus größeren Leistungsbereich", so Studienautor Hans-Jürgen Wolner. Der Verwaltungskosten-Anteil macht rund 4,7 Prozent der Gesamtausgaben aus, wobei die aus Arbeitgeber-Beiträgen gespeiste Unfallversicherung (AUVA) mit 8 Prozent den höchsten Anteil aufweist.

Keine Revolution

Das 5-Träger-Modell berücksichtige sowohl die berufsständischen Besonderheiten als auch die Regionalität, es sei also "eine Evolution und keine Revolution", betonte WKO-Generalsekräterin Anna Maria Hochhauser. Als weitere Effizienzsteigerung plädierte sie dafür, dass die Finanz künftig gemeinsam mit den Steuern auch gleich die Sozialversicherungs-Beiträge einheben und dann auf die Träger aufteilen soll.

Gewerkschaft und Wiener Gebietskrankenkasse werteteten das 5-Träger-Modell postwendend als rein politisch motiviert. "Alles, was der ÖVP zuzuordnen ist, bleibt unverändert", kommentierte WGKK-Obfrau Ingrid Reischl. Bei den ohnehin niedrigen Verwaltungskosten gebe es wenig zu sparen, gab der ÖGB zu Bedenken. Auch die Schaffung einer Zentralkrankenkasse in Wien stieß auf Unmut.

Verfassungswidrig

Bei der Zusammenlegung gibt es aber auch juristische Hürden. Eine einzige zentrale Krankenkasse für alle Berufsgruppen würde gegen die in der Verfassung verankerte Selbstverwaltung verstoßen, stellte Verfassungsjurist Theo Öhlinger klar. Für eine größere Fusionierung müsste daher der Gesetzgeber mit Verfassungsmehrheit die Selbstverwaltung abschaffen. Davon wären dann aber auch die Kammern betroffen. Wenig wahrscheinlich also, dass ein solch radikaler Schritt auch umgesetzt wird.

Kommentare