Signa-Pleite: Die Angst vorm "Konkurs im Konkurs"
Zusammenfassung
- Das Urteil des ICC-Schiedsgerichts im Streit zwischen Mubadala und Signa über 900 Mio. Euro wird mit Spannung erwartet und könnte erhebliche Auswirkungen auf die Signa-Insolvenzverfahren haben.
- Allein die Verfahrenskosten könnten zu einem "Konkurs im Konkurs" führen, was für die Gläubiger das Worst-Case-Szenario wäre.
- Viele rechtliche Fragen sind offen, insbesondere ob das Schiedsgerichtsurteil Forderungen in Österreich ersetzen oder anerkennen kann.
Rund um die Signa-Milliardenpleiten wird das Urteil des internationalen Schiedsgerichts ICC erwartet, bei dem der Staatsfonds Mubadala aus den Vereinigten Arabischen Emiraten einen Streitwert von rund 900 Mio. Euro gegen Signa-Gesellschaften und -Gründer René Benko eingebracht hat. Egal, was festgestellt wird, alleine die Verfahrenskosten könnten hiesige Signa-Insolvenzverfahren bis hin zum "Konkurs im Konkurs" bringen - ein Worst Case für die Gläubiger, heißt es zur APA.
Mubadala hatte seine Forderungen zwar auch in den Signa-Insolvenzverfahren geltend gemacht. Doch allesamt wurden bestritten. Was beim Schiedsgericht ICC herauskommt, scheint vorerst noch gänzlich offen. An dieses hatte sich Mubadala gewendet, normalerweise würde der Weg in Österreich über ein Zivilgericht führen. "Das Ergebnis ist gar nicht wirklich abschätzbar", sagten Insider im Vorfeld des erwarteten und fertigen, aber noch unbekannten Spruchs.
Die Zustellung wird demnächst erwartet. Parteien wie die hiesigen Insolvenzverwalter bekommen 24 Stunden vor der Zustellung des Urteils eine Info, dass dies geschehen wird. Das war bis dato zwar noch nicht der Fall, könnte aber dieser Tage jederzeit geschehen.
Der Vorwurf des Staatsfonds mit Sitz in Abu Dhabi - Benko war seinerzeit mit Ex-Kanzler Sebastian Kurz als Teil einer offiziellen Delegation dort zu Gast - lautet auf Verletzung von Finanzierungsvereinbarungen durch Signa Holding, Signa Prime, Signa Development, Benko-Privatstiftung, Laura-Privatstiftung, Benko selbst und weitere Signa-Gesellschaften. Das Verfahren war 2023 bekannt geworden. Ein Eilverfahren, das Mubadala anstrebte, war abgelehnt worden. Das Urteil ist fertig, berichtete kürzlich auch Die Presse. Doch bis zur Ausfertigung und Zustellung dauert es.
Spannung bei Gläubigerschützern und Insolvenzverwaltern
"Es wird mit großer Spannung erwartet, wie dieser Schiedsspruch ausfällt", sagt KSV1870-Insolvenzrechtler Karl-Heinz Götze im Gespräch mit der APA. "Der Schiedsspruch könnte die einzelnen Verfahren beträchtlich beeinflussen - schon alleine durch die Verfahrenskosten."
Ob die Signa oder Mubadala "gewinnen", ist eine Frage. Die andere ist, was mit den Verfahrenskosten passiert, die in die Millionen gehen. Alleine wer diese bezahlen muss oder zu welchem Teil diese bezahlt werden müssen, könnte die einzelnen hiesigen Verfahren beeinflussen.
Konkurs im Konkurs von Signa-Gesellschaften als "Worst-Case-Szenario"
Es könnte eine sogenannte Masseunzulänglichkeit entstehen, wie das Fachleute nennen. Hierbei spricht man auch von einem "Konkurs im Konkurs". Das wäre für die Gläubiger ein "Worst-Case-Szenario". Insolvenzverwalter könnte Geld zur Verfahrensabwicklung fehlen, heißt es.
"Zwei Systeme grätschen ineinander"
"Hier grätschen zwei Systeme ineinander; zwei Systeme, die nicht füreinander geschaffen sind", sagte Cornelia Wesenauer vom AKV zur APA. Die Insolvenzrechtsexpertin dieses Gläubigerschutzverbandes betonte ebenso, dass vorerst noch völlig offen sei, was alles in diesem Schiedsgerichtsspruch drinstehen könnte. Reibungen seien an jeder Ecke möglich. "Wir wissen noch nicht genau, wie wir damit umgehen, weil noch nicht klar ist, was das Urteil abdecken wird, und es auch die Frage gibt, inwiefern man sich gebunden sieht", verwies sie auf "offene Punkte, die es sowohl formell als auch materiell" gibt.
Beistreitungen gelten als sicher
Ein "Dazwischengrätschen mit dem Schiedsgericht" durch Mubadala wollen die Insolvenzverwalterinnen und -verwalter gegebenenfalls bestreiten. Das ging aus ihren bisherigen Stellungnahmen hervor.
Werden Forderungen bestritten, führt der Weg in Österreich normalerweise über ein Zivilgericht. Es ist offen, ob eine Feststellungsklage wie hierzulande durch ein internationales Schiedsgerichtsurteil ersetzt werden kann, heißt es. Sollte Mubadala vom Schiedsgericht recht bekommen, stellt sich also eine wichtige Frage.
Nämlich ob die Araber mit Verweis auf den ICC-Spruch sagen können, dass ihre Forderungen zu Recht bestehen, ohne dass in Österreich eine Feststellungsklage eingebracht wird. Werden Forderungen über eine Feststellungsklage anerkannt, sind sie als Teil der Gesamtforderungen ebenbürtig zu bedienen. Ob das nun auch über ein Schiedsgerichtsurteil so geschehen muss, ist umstritten.
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