Signa: René Benko erhob Einspruch gegen zweite Anklage

Ein Einspruch gegen eine Anklage bei einem Oberlandesgericht (OLG) kann schnell zum Rohrkrepierer werden. Denn hält das OLG die Anklage für berechtigt, gibt es mit seiner Entscheidung dem Verhandlungsrichter die Fahrtrichtung im Prozess de facto vor. Trotzdem hat Signa-Gründer René Benko Einspruch gegen die zweite Anklage wegen betrügerischer Krida erhoben. Das teilte am Montag ein Sprecher des Innsbrucker Landesgerichts der APA mit. Nun wird das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) mit dem Fall befasst. Damit war bisher nur eine Anklage - ebenfalls wegen betrügerischer Krida - gegen den Tiroler rechtskräftig und wird Mitte Oktober verhandelt. Benko wird vom renommierten Strafverteidiger Norbert Wess vertreten.
Zuvor hat bereits Benkos mitangeklagte Ehefrau Nathalie die Anklage beeinsprucht.
Es sei derzeit "nicht absehbar", ob im Fall einer Abweisung des Einspruchs gegen die zweite Anklage diese ebenfalls am 14. und 15. Oktober angesetzten Prozess am Innsbrucker Landesgericht verhandelt wird, hieß es am Montag. Es gilt eine Frist von mindestens acht Tagen zwischen Rechtskraft der Anklage und Prozess, erläuterte Gerichtssprecherin Birgit Fink zuletzt.
Der zweite Vorwurf
Laut Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) soll Benko Bargeld in Höhe von 120.000 Euro, elf hochpreisige Uhren, acht Manschettenknöpfe, Uhrenarmbänder und Ringe im Gesamtwert von fast 250.000 Euro versteckt haben. Nachdem ein Ex-Bodyguard der Familie Benko die Ermittler auf die Spur brachte, wurde bei Verwandten von Benkos Frau Nathalie in Pfunds ein Tresor gefunden, indem die Wertgegenstände versteckt waren. Den Tresor sollen Onkel und Tante auf Ersuchen Nathalie Benkos angeschafft haben.
Der erste Vorwurf
In der ersten Anklage wurde dem gescheiterten Tiroler Immobilienzampano vorgeworfen," im Rahmen seines Konkurses als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigern verhindert bzw. geschmälert zu haben, indem er Vermögenswerte beiseite geschafft haben soll". Die Anklage betraf einerseits die Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro für die Anmietung eines Hauses, die wirtschaftlich und sachlich unvertretbar gewesen sein sollen, andererseits eine Schenkung in der Höhe von 300.000 Euro an Angehörige.
U-Haft verlängert
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geht in der Causa Signa 14 verschiedenen Ermittlungssträngen nach. Dabei geht es im den Verdacht der betrügerischer Krida, des schweren Betruges und der Untreue etc. Der Gesamtschaden soll sich aktuell auf rund 300 Millionen Euro belaufen.
Benko hat mittlerweile sechs Enthaftungsanträge gestellt und jedes Mal seine Unschuld betreuert. Doch das Landesgericht Wien hat zuletzt am 9. September in der Haftverhandlung die U-Haft bis 10. November verlängert. Benko drohen bis zu zehn Jahre Haft.
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