Sicherheitsnetz für Pensionskassen gefordert

Pensionskassen-Pensionen: Etliche wurden schon gekürzt.
Die nächste Regierung müsse die zweite Säule der Pensionsvorsorge stärken, lautet eine Forderung.

Das Pensionskassensystem, die zweite Säule der heimischen Altersvorsorge, sollte auch Kleinbetrieben schmackhaft gemacht werden, befand das Beratungsunternehmen Mercer im Sommer. Die Verankerung von betrieblichen Vorsorgeplänen im Kollektivvertrag würde dabei helfen. Dagegen hätte der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten (pekabe) auch gar nichts. Davor müsste das entsprechende Gesetz aber umgebaut werden. "Das Hauptproblem sind die Veranlagungsergebnisse", ärgert sich pekabe-Obmann Josef Kronemann.

Was den derzeitigen Beziehern von Pensionskassen-Pensionen passiert ist, droht auch künftigen Beziehern: Bei einem mageren oder gar schlechten Veranlagungsergebnis werden Pensionen gekürzt. "Bei vielen Pensionisten wurde schon um mehr als 50 Prozent gekürzt", sagt Ilse Fürst, Obmann-Stellvertreterin bei pekabe.

Das Problem trifft keine Minderheit: Laut Daten der Finanzmarktaufsicht gab es zum Jahreswechsel 93.599 Bezieher von Pensionskassen-Pensionen. Anspruch auf künftige betriebliche Pensionen hatten 803.502. Es geht dabei keineswegs um Luxuspensionen: 70 Prozent der aktuellen Bezieher bekommen weniger als 200 Euro netto, 55 Prozent weniger als 100 Euro netto im Monat.

Risiko

"Dass die Pensionskassen null Risiko tragen, ist nicht in Ordnung", meint Kronemann. Es gebe keinerlei Sicherheitsnetz. Er fordert Instrumente, die die jetzigen und künftigen Pensionen sichern. Eine Möglichkeit wäre die Einführung einer Garantie, um zumindest den nominellen Kapitalerhalt (vor Abzug der Inflation) zu erreichen. In schlechten Jahren, wenn die Veranlagung an den Kapitalmärkten Verluste einbringen, könnten die Eigentümer der Pensionskassen verpflichtet werden, Kapital nachzuschießen.

Jedenfalls fordert der Verein pekabe ein, dass das Pensionskassen-System transparenter und kostengünstiger wird. Kronemann ärgert auch, dass die Veranlagungsergebnisse keiner Qualitätskontrolle unterliegen und dass Bezieher und Anwärter keinerlei Mitspracherecht bei der Veranlagung hätten. Die Erosion der zweiten Säule in der Altersvorsorge müsse verhindert werden.

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