Trotz des neuen Gesetzes: Kritik an Mogelpackungen im Handel
Mogelpackungen sind ein großes Ärgernis für viele Konsumenten. Die Regierung hat ihnen per Gesetz den Kampf angesagt. Trotzdem scheint das Problem nicht verschwunden zu sein. Viele Produzenten setzen weiterhin auf Taktiken, die Verbraucher potenziell täuschen.
Ein Test der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich ergab etwa kürzlich, dass einige Waschmittelhersteller stark auf Mogelpackungen setzen. So waren bei Produkten der bekannten Marken Persil und Omo bis zu 43 Prozent des Verpackungskartons mit Luft gefüllt. Von außen ist der hohe Luftanteil nicht erkennbar. Eine Praktik, die zwar erlaubt, laut den Verbraucherschützern der AK für viele Konsumenten irreführend ist.
Deutsches Gericht sieht Irreführung durch geschrumpfte Milka-Tafeln
Über einen weiteren Fall der Mogelpackung entschied zuletzt auch das Landgericht Bremen im Nachbarland Deutschland. Milka-Hersteller Mondelez, der bereits in der Vergangenheit immer wieder wegen der sogenannten Shrinkflation in der Kritik stand, hatte das Gewicht vieler seiner Schokoladetafeln von 100 auf 90 Gramm reduziert. Die Verpackung wurde dabei kaum geändert.
Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Mondelez dürfe die Packung mit 90 Gramm nicht in Verkehr bringen, wenn in den vier Monaten zuvor die Packung mit 100 Gramm im Angebot war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Mondelez kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen.
Konkrete Konsequenzen hat das Urteil nach Angaben des Gerichts aber nicht, da die vier Monate seit der Umstellung der Packungsgröße bereits um seien. Bedeutung habe das Urteil aber für künftige Fälle, denn es bestehe Wiederholungsgefahr.
Verstärkte Kontrollen in heimischen Supermärkten und Drogerien
In Österreich sind Händler seit Anfang April gesetzlich verpflichtet, von Shrinkflation betroffene Produkte zu kennzeichnen. Kontrolliert werden sie dabei von den lokalen Behörden. In der Bundeshauptstadt ist das Wiener Marktamt zuständig. Dieses führt seit Inkrafttreten des „Anti-Mogelpackungs-Gesetzes“ verstärkt Überprüfungen durch.
Rund 600 Kontrollen habe es seither gegeben. Dabei wurde kein einziger Verstoß gegen das neue Gesetz aufgedeckt, wie Marktamtssprecher Alexander Hengl der KURIER berichtet.
Das sei keine Überraschung: „Es war ganz klar, dass im April kein großer Hersteller seine Packungen verkleinert, damit nichts gekennzeichnet werden muss“, so Hengl. Auch in Zukunft will man beim Marktamt ganz genau hinschauen. Die Kontrollen werden stichprobenartig durchgeführt, besonders genau schauen man auf Produkte, die häufig von Shrinkflation betroffen sind - etwa Kartoffelchips, Süßigkeiten oder auch Parfüms.
Die Einhaltung des Gesetzes solle aber nicht nur durch die Androhung von Strafen funktionieren. Das Marktamt setzt zusätzlich auf Aufklärung, etwa durch Informationsveranstaltungen im Vorfeld zum Inkrafttreten des Gesetzes.
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