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Mogelpackung: Bis zu 43 Prozent Luft - Waschmittelkartons oft nur spärlich befüllt

Mehrere bekannte Markenprodukte enthielten bei einem Test besonderes viel Luft. AK für gesetzliche Obergrenze oder verpflichtende Füllstandsanzeige.
Waschmittel im AK-Test

Zusammenfassung

  • AK Oberösterreich fand bei Waschmittelkartons bis zu 43 Prozent Luftanteil, besonders bei bekannten Marken.
  • Konsumentenschützer fordern gesetzliche Obergrenze oder verpflichtende Füllstandsanzeige für Verpackungen.
  • Kosten pro Waschgang variieren stark; Verbraucher sollen auf Waschgang-Anzahl statt Packungsgröße achten.

Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich hat Waschmittelpulver in Kartonverpackungen unter die Lupe genommen - und viel Luft gefunden: Bei zwei bekannten Markenprodukten lag ihr Anteil jeweils bei 43 Prozent. Die Konsumentenschützer empfehlen daher, sich nicht von der Packungsgröße beeindrucken zu lassen, sondern auf die angegebene Zahl der Waschgänge in Relation zum Preis zu achten. Im Test bewegten sich die Kosten pro Waschgang zwischen 12 und 42 Cent.

Insgesamt elf Produkte wurden auf ihren Füllungsgrad untersucht. Neben den zwei negativen Spitzenreitern mit 43 Prozent Leerraum gab es "ein breites Mittelfeld" mit 30 bis 40 Prozent und zwei Positiv-Beispiele: „Frosch Citrus Vollwaschpulver“ mit 18 bzw. „Denk mit Vollwaschmittel ultra sensitive“ mit 19 Prozent Luftanteil.

Mehrere Markenprodukte mit besonders viel Luft

Besonders viel Luft enthalten dagegen mehrere bekannte Markenprodukte. Bei „Persil Universal tiefenrein“ sowie bei „OMO Universal Clean Pulverwaschmittel“ lag der Luftanteil jeweils bei 43 Prozent.

Luft in Waschmittelpackung: Keine gesetzliche Obergrenze

In Österreich existiere keine gesetzliche Obergrenze, wie viel Luft in Waschmittelpackungen - oder auch anderen Verpackungen - enthalten sein darf, so die AK. Dass bei manchen Produkten fast die Hälfte des Volumens nur Luft sei, werde von Herstellern häufig mit produktionstechnischen Gründen, Transportschutz, Dosierbarkeit und Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Staubentwicklung begründet. Die Konsumentenschützer fordern dennoch eine gesetzliche Regelung zum maximalen Luftanteil in Verpackungen oder zumindest eine verpflichtende Füllstandsanzeige bei Waschmitteln.

Den ganzen Test finden Sie hier.

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