Schwere Geburt: Hickhack um neue Gesellschaftsform für Start-ups

Schwere Geburt: Hickhack um neue Gesellschaftsform für Start-ups
Justiz- und Wirtschaftsministerien uneinig über FlexCo und FlexKapG. Entfall der Notariatspflicht und Englisch als Knackpunkte.

Den heimischen Jungunternehmen reißt langsam der Geduldsfaden. Schon im Juni 2020 wollte die Regierung im Rahmen eines Gründer-Pakets die länger geplante neue Gesellschaftsrechtsform (vormals bekannt als „Austrian Limited“) präsentieren. Diese soll Gründerinnen und Gründern eine rasche, günstige und rein digitale Unternehmensgründung ermöglichen und die Beteiligung der Mitarbeitenden erleichtern.

Seitdem hängt das Vorhaben in der Warteschleife. Der Grund sind Unstimmigkeiten zwischen dem federführend zuständigen Justizministerium und dem Wirtschaftsministerium. Letzteres beauftragte schon 2020 zwei Rechtsanwaltskanzleien mit einem umfassenden Gutachten für ein neues, zeitgemäßes Regelwerk. Das Justizministerium brauchte bis Februar 2022, um diese Vorschläge in einen Gesetzesentwurf über eine Flexible Company (FlexCo) und Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) einzuarbeiten.

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