Finanzer lauschten bei Grasser-Prozess

Kläger Karl-Heinz Grasser ist sich keiner Schuld bewusst.
Richter legt Spielregeln für Verfahren fest, Steuerberater bestreitet Fehlberatung.

Mit einem Blitzlicht-Gewitter der Fotografen begann am Donnerstag im Wiener Handelsgericht der Schadenersatzprozess von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen seinen früheren Steuerberater Deloitte und Deloitte-Partner Peter Haunold. In den hinteren Sitzreihen des Verhandlungssaales nahmen vier eher unauffällige Herrschaften Platz – die Finanzermittler im millionenschweren Steuerstrafverfahren gegen Grasser. Und sie lauschten sehr konzentriert dem Geschehen.

Richter Manuel Friedrichkeit musste gleich zu Beginn zur Kenntnis nehmen, dass die Fronten zwischen den Streitparteien verhärtet sind. Seine Frage nach einer möglichen Einigung ohne Prozess ging völlig ins Leere.

Kein Wunder, macht doch der frühere Sonnyboy der blau-schwarzen Politik seine Ex-Berater dafür verantwortlich, dass er eine hohe Steuernachzahlung und ein Finanzstrafverfahren am Hals hat. Grasser behauptet, Deloitte hätte ihn bei der Errichtung eines Netzwerkes aus ausländischen Stiftungen und Offshore-Gesellschaften falsch beraten. Ein Vorwurf, der von den Steuerexperten zurückgewiesen wird. "Der Fall ist sehr komplex und ich werde mich auf wesentliche Punkte konzentrieren", sagte der Richter und legte gleich los. Stichwort: Streitwert. Grasser wollte die Prozesskosten flach halten und klagte vorerst bloß 400.000 Euro Schaden ein.

Hohe Kosten

Indes beantragte Deloitte, dass der Streitwert auf zwölf Millionen Euro erhöht wird. Das sei der maximale Steuerstrafe, die Grasser drohe, so die Argumentation. Eine solche Anhebung würde aber die Prozesskosten erheblich verteuern, mahnte der Richter. Schlussendlich sprach er ein Machtwort. Er setzte den Streitwert auf rund 2,4 Millionen Euro fest. Mit der Begründung, dass Steuersündern in der Regel nur 20 Prozent der maximalen Steuerstrafe von den Gerichten aufgebrummt werde. Deloitte akzeptierte die Entscheidung, Böhmdorfer wollte eine Reduktion auf eine Million Euro. "Die Prozesskosten zahlt ja eh die Versicherung von Deloitte, denen sind die Kosten wurscht", ätzte Grassers Anwalt.

Von Böhmdorfer bekamen die anwesenden Finanzpolizisten zu hören, dass sie "die Steuerstrafe Grassers falsch ermittelt" und einen Zwischenbericht "oberflächlich und mit mangelnder Kompetenz erstellt" hätten. Aber Freundlichkeiten erwarten Finanzer von ihren "Kunden" und deren Rechtsberatern ohnehin nicht. Und "Kunde" Grasser sagte am Ende der Verhandlung mit großer Empörung, er sei sprachlos, dass Deloitte sein Firmenkonstrukt der Finanzbehörde nicht ordnungsgemäß offengelegt habe. Er selbst habe aber korrekt gehandelt. Indes kündigte der Anwalt Haunolds an, das Gegenteil beweisen zu wollen. Am 14. Juli wird der Prozess fortgesetzt.

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