Finanzminister und Autobranche auf Kollisionskurs
Vertreter der Autobranche kochen vor Wut. Denn die bereits elfte Steuererhöhung für Autofahrer seit 2004 soll schärfer ausfallen als zunächst geplant. Konkret geht es um die Erhöhung des Sachbezuges für die Privatnutzung von Dienstfahrzeugen von 1,5 auf 2,0 Prozent. Ursprünglich sollte hierfür eine fixe Grenze bei 120 g CO₂-Ausstoß je gefahrenem Kilometer gelten. Nun soll aber die Grenze sukzessive jährlich um weitere 4 g sinken.
Das heißt konkret: Für alle schon jetzt sowie bis Ende 2016 zugelassenen privat genutzten Dienst-Kfz fällt die höhere Abgabe an, wenn der CO2-Ausstoß bei 120 g/km und darüber liegt. "Das betrifft 53 Prozent all dieser Fahrzeuge", sagt Alain Favey, Vorstandschef des Marktführers Porsche Holding. Für Zulassungen im Jahr 2017 gilt dann die nach unten gesetzte Grenze usw. "Das kostet jeden Betroffenen durchschnittlich 100 Euro im Jahr", sagt Favey.
Felix Clary, Sprecher der Automobilimporteure, führt als Beispiel den als Firmenwagen beliebten VW Passat (Variant Comfortline TDI DSG) mit 119 g/km CO₂-Ausstoß an. Bis Ende 2016 werde er noch als umweltfreundlich eingestuft. "Schafft sich eine Arbeitnehmer dasselbe Auto nur ein Jahr später an, so muss mehr Sachbezug bezahlt werden."
Zwar gebe es beim Passat 36 Varianten, die unter 120 Gramm Ausstoß liegen, räumt Favey ein, jedoch sei es unverständlich, dass Arbeitnehmer gezwungen seien, eine geringer motorisierte Variante zu nutzen. "Viele müssen Tausende Kilometer fahren oder zum Transportieren größere Fahrzeuge nutzen", sagt Favey.
Ihn und anderen Branchenvertretern stößt besonders sauer auf, dass es vier Termine mit Mitarbeitern im Finanzministerium gegeben habe, Favey selbst sei bei Minister Hans Jörg Schelling gewesen. "Bei keinem dieser Termine wurde über die zusätzliche Verschärfung geredet. Es wurde somit viel Zeit mit absolut null Effekt verschwendet." Ein Sprecher des Ministers kontert: "Die Änderung kommt keineswegs überraschend, sie ist auf allen Ebenen ausführlich diskutiert worden." Zudem handle es sich um keine Steuererhöhung, sondern eine Reaktion auf Grund der gestiegenen Autokosten, die sich der Arbeitnehmer erspare, wenn er das arbeitgebereigene Fahrzeug privat verwenden darf.
E-Autos
Eingeschränkt wurde auch die Ausnahme bei E-Autos. Für diese fällt gar kein Sachbezug an, jedoch nur bis 2020. Dann gelten wieder 1,5 Prozent. Der ÖAMTC fordert, die Sachbezugs-Befreiung von reinen E-Autos auf alle alternativen Antriebsformen auszuweiten. Dies sowie eine dauerhafte Ausnahme wäre eine Ungleichbehandlung und daher verfassungsrechtlich bedenklich, argumentiert das Ministerium. Die Steuer soll 50 Mio. Euro im Jahr einbringen.
Daten und Fakten
300 000 Arbeitnehmer nutzen ihr Dienstauto auch privat.
2,0 % Sachbezug für die Privatnutzung von Dienstfahrzeugen ab 1. 1. 2016 statt bisher 1,5 Prozent.120 g/km.
Die Erhöhung gilt für alle Kfz ab 120 g -Ausstoß. 2017 liegt die Grenze bei 116 g, 2018 bei 112 g, 2019 bei 108 g, 2020 bereits bei 104 g/km.
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