Rücktrittsrecht: VKI startet Sammelklage gegen Lebensversicherung

Rücktrittsrecht: VKI startet Sammelklage gegen Lebensversicherung
Nach Ansicht des VKI sind im Wesentlichen die Prämien samt Zinsen an die Betroffenen zurückzuzahlen.

Am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz (LGZ Graz) findet am Donnerstag die erste Verhandlung zur Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Scottish Widows, vormals Clerical Medical Investment Group (CMI), statt. 

"Der VKI hatte im Herbst 2019 im Auftrag des Sozialministeriums 16 Sammelklagen für insgesamt 851 Personen gegen drei Versicherer eingebracht, die dem Rahmenvergleich zwischen dem VKI und der Versicherungsbranche nicht beigetreten waren. Der Gesamtstreitwert für alle Verfahren beträgt rund 14 Millionen Euro. Die Roland ProzessFinanz AG aus Köln hat die Finanzierung und damit das Prozesskostenrisiko für alle Klagen übernommen", teilt der VKI mit.

Im anhängigen Verfahren am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz geht es "um die Differenz zwischen dem Rückkaufswert und jenem Wert, der nach einem Rücktritt auszuzahlen ist. Nach Ansicht des VKI sind dabei im Wesentlichen die Prämien samt Zinsen an die Betroffenen zurückzuzahlen. Abzuziehen ist lediglich eine Risikoprämie. In Graz sind jene Fälle eingeklagt, bei denen die Betroffenen ihren Wohnsitz im Gerichtsprengel Graz haben. Gegner ist die Scottish Widows Limited bzw. die Scottish Widows Europe S.A. )." Der Streitwert beträgt rund 265.000 Euro.

„Auf Grund der unlängst erfolgten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu diesem Thema sehen wir gute Chancen, Ansprüche gegen die Lebensversicherer durchzusetzen“, sagt Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI. "Der EuGH hatte kürzlich unter anderem eine Beschränkung der Zahlungen bei der Rückabwicklung auf den Rückkaufswert als unzulässig beurteilt."

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