Rückschlag im Kampf um billigeren Strom

Strommasten.
Kartellrechtsnovelle: Der Justizausschuss im Parlament kippt die Beweislastumkehr.

Kaum ein Gesetzesentwurf versetzte die Energiewirtschaft heuer derart in Aufruhr wie die sogenannte Beweislastumkehr. Verständlich, denn dieser sperrige Terminus birgt erheblichen Sprengstoff in sich. Die E-Wirtschaft solle künftig, so der im Jänner präsentierte Vorschlag von Wirtschafts- und Justizministerium, beweisen müssen, dass ihre Preisgestaltung bei Strom und Gas fair sei. Die heimischen Wettbewerbsbehörden sollten damit mehr Biss bekommen.

Spätestens nachdem der Gesetzesentwurf im Juni auch noch den Ministerrat passierte, schrillten in der Energiebranche, in der mit Transparenz ja bisweilen gegeizt wird, die Alarmglocken.

Lobbying

Im Hintergrund wurde eifrig Lobbying-Arbeit gegen das Gesetz betrieben. Offenbar mit Erfolg. Am Montag wurde bekannt, dass der Justizausschuss im Parlament die Beweislastumkehr aus der Kartellrechtsnovelle gestrichen hat. Das Wirtschaftsministerium bestätigte gegenüber dem KURIER einen entsprechenden Bericht des Industriemagazins.

Laut SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim sei man im Ausschuss „nicht zusammen gekommen“. Seine Fraktion habe sich nämlich für die Ausweitung der Beweislastumkehr auf den Lebensmittel- und Tankstellensektor eingesetzt.

Deutsches Vorbild

Dem deutschen Kartellamt steht das Instrument bereits seit mehr als fünf Jahren zur Verfügung. „Wir haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht“, sagte Deutschlands oberster Wettbewerbshüter Andreas Mundt. In einem Verfahren gegen Energieunternehmen wegen zu hoher Gaspreise habe man 2008 insgesamt zwei Millionen Haushalte mit 450 Millionen Euro entlasten können.

Rückschlag im Kampf um billigeren Strom

Enttäuscht zeigt man sich bei der heimischen E-Control. Vorstand Martin Graf: „Die Kunden haben ein Recht auf Transparenz bei den Energiepreisen.“ Aufgeben will die E-Control freilich nicht. „Jetzt sind die Aufsichtsbehörden umso mehr gefordert.“ Seine Behörde sei nicht untätig: Vor Monaten schon habe man die Energieversorger aufgefordert, Daten über ihre Preiskalkulation zu übermitteln. Diese klagten vor dem Höchstgericht. Den Entscheid der Richter erwartet Graf noch heuer. Lange Gesichter auch bei der Arbeiterkammer. AK-Direktor Werner Muhm sprach von einem „Schlag ins Gesicht der Konsumenten.“

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