Am Donnerstag ist er wieder das Gesprächsthema Nummer eins im Landesgericht Innsbruck. Denn Benkos Masseverwalter Andreas Grabenweger klagt die Mutter Ingeborg Benko in einem Zivilprozess. Frau Benko ist die wirtschaftlich Begünstigte der Laura Privatstiftung mit Sitz in Innsbruck und der Ingbe Stiftung in Vaduz, Liechtenstein.
Grabenweger will die Stiftungen knacken und auf das Vermögen der beiden Einrichtungen zugreifen. Der Masseverwalter geht davon aus, dass Benkos Mutter nur „vorgeschoben“ ist und René Benko tatsächlich die Kontrolle über das Vermögen der beiden Stiftungen hat. Das Stiftungsvermögen soll sich im dreistelligen Millionenbereich bewegen. Benko selbst ist als Einzelunternehmer in die Pleite geschlittert und mit rund 2,4 Milliarden Euro Forderungen von Gläubigern konfrontiert.
Er bestreitet seinen Lebensunterhalt aus einem Verdienst von netto 3.700 Euro abzüglich von Pfändungen und aus finanziellen Zuwendungen seiner Mutter, die für ihn Rechnungen begleicht.
Das Vermögen einer Privatstiftung gehört nur ihr selbst und die Stiftungsvorstände sind unabhängig. Das bedeutet: „In dem Moment, in dem ein Stifter sagt, ich gebe mein Vermögen in die Stiftung, gehört das Vermögen nicht mehr ihm“, sagt ein namhafter Rechtsexperte zum KURIER. „Somit ist rechtlich anerkannt, wenn ich gegen den Stifter vermögensrechtlich vorgehen will, kann ich nicht auf das Vermögen der Stiftung zugreifen.“ Das werde aber dort durchbrochen, wo der Stifter darüber bestimmt, was mit dem Vermögen der Stiftung geschieht. „Nämlich dort, wo in Wahrheit der Stifter faktisch über die Verwendung des Stiftungsvermögens entscheidet“, sagt der Anwalt.
Strafrecht ist Trumpf
„Wenn Herr Benko die Stiftungsvorstände anweist, überweist meiner Mutter Geld, dann kann man daraus schließen, dass nicht die Stiftungsvorstände die Stiftung führen, sondern eigentlich Herr Benko“, so der Experte.
Es sei aber nicht verboten, dass ein Stifter den Stiftungsvorständen Vorschläge für ein gutes Investment macht. Sie müssen dann aber eigenständig über das Investment entscheiden.
Die beiden Privatstiftungen sind zu knacken, sagt der renommierte Anwalt Johannes Zink. Er vertritt mehrere geschädigte Signa-Investoren. „Sofern durch die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bewiesen werden kann, dass durch die Privatstiftungen und deren Organe Straftaten begangen wurden, nämlich nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, so haften die Stiftungen und deren Organe deliktisch“, sagt Zink zum KURIER. „Die Gläubiger können dann auf die Vermögenswerte der Stiftungen zugreifen, wenn die Stiftungen Straftaten mitbegangen haben.“
Zurück zum Zivilrecht
„Ich glaube nicht, dass man die Stiftungen knacken kann“, sagt ein anderer Rechtsexperte. „Nur weil Herr Benko in die Stiftungen hineinregiert und die Stiftungsvorstände auf sein Geheiß etwas machen, gehört das Stiftungsvermögen weiterhin der Stiftung und nicht Herrn Benko. Der Stiftungsvorstand mag dann die ein oder andere Pflichtverletzung zu verantworten haben, weil er nicht autonom entschieden hat, aber davon bleibt das Stiftungsvermögen unangetastet.“
Außerdem habe René Benko keine Ausschüttung erhalten, sondern die Begünstigte, seine Mutter. Benkos Mutter lässt sich von der Laura Privatstiftung Geld ausschütten und bezahlt dafür dem Sohn zum Beispiel die Miete für die Luxusvilla in Igls. Würde sie ihm das Geld direkt übergeben, müsste es René Benko beim Masseverwalter abliefern.
Kommentare