Reisebüros zur Grenzöffnung: „Es gibt genügend freie Kapazitäten“
Eines vorweg: Die Österreicher verbringen etwa drei Mal so viele Urlaubstage (9,5 Mio. Nächte) in Italien als umgekehrt. Jetzt rückt der Italien-Urlaub wieder in greifbare Nähe.
Jene, die einen Flug, etwa nach Sardinien gebucht haben, sind aber mitunter mit einem Storno des Charters konfrontiert. Ob sich das mit der wiedergewonnenen Reisefreiheit ändert, steht noch in den Sternen. „Ist die Nachfrage da, werden Veranstalter über Angebote nachdenken. Flugzeuge gibt es ja genügend am Markt“, sagt Walter Krahl, Geschäftsführer von den Ruefa-Reisebüros. Freilich muss sich die Aufnahme der Verbindung für die nun relativ kurze Saison auch rechnen. „Und die Reisewarnung für die Region muss fallen, sonst wird kein Veranstalter den Charter aufnehmen“, meint Josef Peterleithner, Präsident des Reiseverbandes. Abzuwarten bleibt, ob Reisewarnungen, die bisher für ein ganzes Land gültig waren, künftig auf einzelne Regionen eingeschränkt werden.
Die Reisebranche hofft, dass bis Mitte Juni die alte Reisefreiheit hergestellt ist und klar ist, unter welchen Umständen man ein- und ausreisen kann. „Solange das nicht so ist, warten viele noch ab“, sagt Krahl. Zwar würden die Buchungen nach Griechenland nach oben gehen, „aber wir reden hier von einem zarten Pflänzchen“.
Genügend freie Plätze
Sorge, dass man keinen Platz an der Sonne am Meer ergattert, muss man sich nicht machen. „Es gibt genügend freie Kapazitäten“, sagt Krahl. „Veranstalter kaufen die Kontingente ja ein Jahr im Voraus“, betont auch Peterleithner. Nachsatz: „Es kann höchstens sein, dass ein Hotel oder eine Anlage noch nicht offen hat.“
Die AUA fährt ihr Flugangebot ab 15. Juni wieder hoch. „Es gibt noch genügend Plätze frei für alle, die noch eine schöne Sommerdestination buchen wollen“, betont eine AUA-Sprecherin. Die Nachfrage sei „zufriedenstellend“.
Bei der Sitzplatzvergabe gilt übrigens, dass sich Passagiere, die nicht im selben Haushalt leben, möglichst weiträumig im Flugzeug verteilen sollen. „Allerdings wird bei entsprechender Auslastung kein Gast abgewiesen, um den Nachbarsitz freizuhalten“, heißt es seitens der AUA.
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