Registrierkassenpflicht bringt nur 200 Millionen Euro

Die Hälfte der Unternehmen hat Probleme mit Umstellung auf Registrierkasse.
Schwarzarbeitsexperte Friedrich Schneider dämpft Erwartungen. Die Regierung hatte mit 900 Millionen gerechnet. Das Finanzministerium hält an dieser Prognose fest.

Die im Vorjahr eingeführte Registrierkassenpflicht bringt deutlich weniger als vom Finanzministerium erhofft. Der Schwarzarbeits-Experte Friedrich Schneider von der Uni Linz rechnet heuer mit Steuer-Mehreinnahmen von 180 bis 200 Mio. Euro. Im Vorjahr dürften es „großzügig gerechnet“ 100 bis 120 Mio. Euro gewesen sein, sagte Schneider im APA-Gespräch. Ursprünglich ist das Ministerium von jährlichen Mehreinnahmen von 900 Mio. Euro ausgegangen.

2018 höchstens 400 Millionen

„Sagen wir es läuft alles nach Plan, dann liegen meine Berechnungen für 2018 bei 300 bis 400 Mio. Euro“, erwartet der Experte. Das sei schon sehr gut. „Wenn man zwischen 30 und 40 Prozent des Pfuschvolumens hereinbekommt, ist das schon sehr gut im Vergleich zu anderen Ländern“, so Schneider. Wenn jemand von zehn Bier nur acht boniere, habe man das Problem auch mit der raffiniertesten Methode nicht gelöst. Die erhofften 900 Mio. Euro pro Jahr seien eine „kühne Annahme“ gewesen, die so nicht eintreffen werde.

Ministerium hält an Prognose fest

Das Finanzministerium hält weiterhin an seiner Prognose fest, durch die Registrierkassenpflicht rund 900 Mio. Euro Steuer-Mehreinnahmen im Jahr lukrieren zu können. „Wir gehen davon aus, dass die Prognosen eingehalten werden können“, hieß es aus dem Ministerium auf APA-Anfrage. Wie viel der Fiskus im Vorjahr eingekommen hat, ließe sich nur schwer und vage sagen, da 2016 ein „Rumpfjahr“ gewesen sei.
Die Registrierkassenpflicht sei aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes erst am 1. Mai 2016 in Kraft getreten und auch das Kontenregister sei erst seit 5. Oktober in Betrieb, so das Ministerium. Auch 2017 sei ein Rumpfjahr, weil die neuen Sicherheitsmaßnahmen erst mit Beginn des zweiten Quartals kommen. „Das erste Jahr, wo man eine valide Aussage über ein Gesamtjahr treffen kann, wird 2018 sein“, so das Finanzministerium. „Alles, was sonst behauptet wird, sind Annahmen.“

Kommende Woche, am 1. April, endet die Übergangsfrist der Registrierkassenpflicht. Bis zu diesem Tag müssen alle Kassen manipulationssicher und beim Finanzamt online angemeldet sein. Schneider geht davon aus, dass die Hälfte der Betriebe das nicht schafft. Die Umstellung sei für viele mit einem gewaltigen Mehraufwand verbunden, zudem gebe es derzeit Lieferschwierigkeiten bei den neuen Chips. Das Finanzministerium räumte aber eine Übergangsfrist ein: Betriebe, die nachweisen können, dass sie den Manipulationsschutz bis Mitte März bestellt haben, bleiben straffrei. Auch darüber hinaus hofft Schneider, dass das Ministerium heuer noch großzügiger ist und nicht abstraft.

Handwerkerbonus verlängern

Der Uni-Professor hält die Registrierkassenpflicht zwar „durchaus für eine sinnvolle Maßnahme gegen Schwarzarbeit“, ärgert sich aber über die Nachweispflicht vieler ehrlicher Unternehmer, dass sie den Staat nicht betrügen. „Ich muss beweisen, dass ich steuerehrlich bin“, kritisierte Schneider. Auch hätte man das ganze Projekt überlegter mit einem Testversuch angehen und den Firmen mehr Zeit einräumen müssen. „Dann hätte es nie diesen Aufschrei gegeben.“ Als weitere Maßnahme gegen Schwarzarbeit sprach sich Schneider erneut für die Weiterführung des Handwerkerbonus aus. Dieser läuft ab 2018 aus.

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