Einige wenige ausformulierte Schwerpunkte, viele Absichtserklärungen, aber weit und breit kein großer Wurf: So lässt sich das Thema Arbeitsmarkt und Beschäftigung im neuen Regierungsprogramm der Dreierkoalition zusammenfassen.
Das Thema kommt übrigens gleich an mehreren Stellen im Regierungsprogramm vor, wobei im Kapitel "Tourismus" am konkretesten darauf eingegangen wird.
Die wichtigsten Maßnahmen für Arbeitslose, Pensionisten, Zuwanderer und Lehrlinge im Überblick.
Zuverdienst bei Arbeitslosen:
Arbeitslose können derzeit bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 551 Euro dazuverdienen, ohne dass ihnen das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Um Inaktivitätsfallen zu vermeiden, will die Regierung bei Langzeitarbeitslosen die Zuverdienstmöglichkeit auf sechs Monate beschränken. Dies soll dazu führen, dass die Betroffenen rascher wieder einen Teil- oder Vollzeitjob suchen und nicht in der Arbeitslosigkeit verharren.
Allzu viel dürfte diese Befristung aber nicht bewirken, zumal für ältere, also schwer vermittelbare, Langzeitarbeitslose wiederum Ausnahmen geplant sind. Laut AMS-Daten verdienten zuletzt im Schnitt 28.000 Arbeitslose über alle Altersgruppen geringfügig dazu, das sind gerade einmal 9,6 Prozent aller Arbeitslosen. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen, die länger als 6 Monate dazuverdienen und einen Vollzeitjob annehmen könnten, dürfte weit unter 10.000 sein.
Arbeiten im Alter:
Erleichtert wird der Zuverdienst hingegen für Pensionisten (in der echten Alterspension). Dabei handelt es sich um ein zentrales Anliegen der ÖVP. Das Einkommen der Pensionisten soll schon ab 1. Jänner 2026 nur noch mit 25 Prozent endbesteuert werden, Sozialversicherungsbeiträge werden keine abgezogen.
Auch für die Arbeitgeber wird die Einstellung von Pensionisten billiger als wenn sie jüngere Bewerber aufnehmen. Sie müssen nur den halben Beitrag zur Pensions- und Krankenversicherung leisten. Der Deckel für das begünstigte Einkommen ist noch zu klären, heißt es im Regierungsprogramm.
Die "Flat-Tax" für Pensionisten ist ein erster Anreiz, über das Pensionsalter hinaus zu arbeiten. Er wird aber bei weitem nicht ausreichen, um die Erwerbstätigkeit 60plus zu heben. Immerhin kündigt die Regierung ein Anreiz- und Monitoringsystem für eine deutliche Anhebung der Beschäftigung von Personen ab dem 60. Lebensjahr an. Konkreter wird es aber nicht.
Grundsätzlich fehlen beim Punkt "Arbeiten im Alter" daher noch viele flankierende Maßnahmen und eine konkretere Zielformulierung.
Bildungskarenz:
Die jetzige, zum Teil nicht im Sinne der Maßnahme verwendete Form der Bildungskarenz wird reformiert. Diese Absicht verfolgte schon die letzte Regierung, geschehen ist nichts. Künftig soll kein direkter Anschluss an die Elternkarenz mehr möglich sein. Weitere Details müssen erst von den Sozialpartnern ausgearbeitet werden.
Dafür, dass diese längst fällige Reform möglichst rasch Geld ins Budget spülen sollte, ist sie noch wenig ausgegoren.
AMS-Budget:
Um gegen die steigende Arbeitslosigkeit besser anzukämpfen, erhält das AMS mehr Geld für Kurzarbeit, Arbeitsstiftungen und eine Fachkräfteoffensive. Konkret wurden die zusätzlichen Mittel mit 230 Mio. Euro für 2025, danach 100 Mio. Euro 2026 sowie ab 2027 zusätzlich 20 Mio. Euro unter Budgetvorbehalt dotiert.
Ins Regierungsprogramm reingeschrieben wurden auch neue AMS-Maßnahmen wie etwa die „Aktion55Plus“, die älteren Langzeitarbeitslosen existenzsichernde Einkommen bringen soll. Als Beispiel wird hier das Seniorentaxi am Land genannt.
Arbeitsmigration:
Die neue Regierung hat erkannt, dass für qualifizierte Zuwanderung von Fachkräften mehr getan werden muss. Sie plant eine weitere Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte für die qualifizierte Zuwanderung am Arbeitsmarkt, bleibt aber noch recht vage mit Details.
Als konkrete Maßnahme geplant ist die von der Zeitarbeitsbranche schon länger geforderte Ausweitung der RWR-Karte auf die Arbeitskräfteüberlassung. Bisher war es Zeitarbeitsfirmen nicht erlaubt, Personal aus Drittstaaten an österreichische Firmen temporär zu vermitteln.
Weiters soll Lehrlingen aus Drittstaaten der Verbleib in Österreich mittels RWR-Karte ermöglicht werden und für Personal aus den Westbalkanländern soll es analog zu Deutschland eine vereinfachte Regelung geben.
Konkretere Beschäftigungs-Maßnahmen finden sich im eigens verhandelten Tourismuspaket. Dort ist von einem eigenen Saisonkontingent für den Westbalkan (Jährliche Obergrenze 2.500 mit Evaluierung im März 2027) die Rede. Auch für Personal aus EU-Beitrittskandidaten soll es Erleichterungen geben.
Lehre:
Um mehr Fachkräfte im Inland zu bekommen, gibt die neue Regierung ein klares Bekenntnis zur Stärkung der Lehrausbildung ab, bleibt aber bei den recht zahlreichen geplanten Maßnahmen sehr oberflächlich.
Als konkreteres Beispiel wird die Stärkung der polytechnischen Schule (PTS) als Zubringerschule für die Lehre mit der Vergabe eines „Ausbildungsreifezertifikats“ genannt. Auch eine Evaluierung der überbetrieblichen Lehre in Lehrwerkstätten mit dem Ziel in der Vermittlung in die betriebliche Lehre ist vorgesehen.
Die Lehrabschlussprüfung soll ebenfalls reformiert werden. So sollen Prüfungsteile der Lehrabschlussprüfung online bereits während der Lehrzeit absolviert werden können.
Alles in allem fehlt im Regierungsprogramm eine echte Reform des Arbeitslosengeldes ebenso wie ambitioniertere Maßnahmen, um Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben zu halten.
Kommentare