Rechtsstreit: Käseglocke soll Shopping-City retten

Shopping City Seiersberg ist ein Fall für den Verfassungsgerichtshof
Dem langen Rechtsstreit um das Einkaufszentrum könnte das Land Steiermark die Luft herausnehmen.

Die jahrelange Schlammschlacht um die steirische Shopping-City Seiersberg (85.000 Quadratmeter Fläche, 2000 Mitarbeiter) gewinnt erneut an Spannung. Wie berichtet, sind verschiedene Mitbewerber der Ansicht, dass es bei der Errichtung von einzelnen Bauteilen des Einkaufszentrums Seiersberg nicht mit rechten Dingen zugegangen sei. Einer dieser streitbaren Mitbewerber ist der Shoppingcenter-Betreiber SES (Spar European Shopping Centers GmbH) der Lebensmittelhandelskette Spar, zu dem auch das Grazer EKZ Murpark gehört.

Rechtlicher Kunstgriff

So sollen die sogenannten "Interessentenwege", sprich die Verbindungswege und Verbindungsbauten zwischen den fünf Bauteilen der Shopping-City Seiersberg, zum Teil rechtswidrig errichtet worden sein. Mittlerweile liegen zwei Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof, eine von der SES und eine von der Volksanwaltschaft. Aufgrund eines Ratschlags des Grazer Anwalts Reinhard Hohenberg will die Gemeinde Seiersberg-Pirka nun zu einem rechtlichen Kunstgriff ausholen, um die wiederholten Vorwürfe endgültig aus der Welt zu schaffen.

"Wir werden in den nächsten vierzehn Tagen beim Land Steiermark eine sogenannte Einzelstandorte-Verordnung beantragen", sagt Bürgermeister Werner Baumann zum KURIER. Anfang März hat der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss gefasst. Erlässt das Land eine solche Verordnung, würde der bestehende Zustand der Shopping-City Seiersberg rechtlich eingefroren und somit saniert werden. Laut Hohenberg würde sozusagen eine rechtliche "Käseglocke" über das Einkaufszentrum gestülpt werden. Kippt aber der Verfassungsgerichtshof die Interessentenwege, dann steht die Gemeinde vor einem Super-GAU.

Das Verfassungsgericht (VfGH) "übertrumpft" eine solche Landesverordnung. Oder anders gesagt: Eine Verordnung des Landes zur Sanierung angeblich rechtswidriger Maßnahmen kann eine VfGH-Entscheidung nicht aushebeln.

Bürgermeister warnt eindrücklich

Für Seiersberg steht sehr viel auf dem Spiel. "Nach der heutigen Rechtslage könnte die Shopping-City so nicht mehr errichtet werden, wie sie heute da steht", meint Bürgermeister Baumann. "Und wenn diese Interessentenwege nicht mehr benutzt werden dürften, könnte man auch nicht mehr mit dem Auto in die SCS fahren und die Kunden blieben aus." Die Gemeinde ist sozusagen auf Gedeih und Verderb mit der SCS verbunden. Vor allem geht es um Einnahmen (Kommunalsteuern) und viele Jobs.

2000 Arbeitsplätze

Baumann erhebt Vorwürfe gegen die Mitbewerber der SCS. "Es geht ihnen nur darum, der Shopping-City massiv zu schaden und wenn möglich, sie auch zuzusperren", behauptet der Bürgermeister. "Mir sind die 2000 Arbeitsplatze in der Shopping-City nicht wurscht." Nachsatz: "Bisher ist alles vom Land Steiermark als Aufsichtsbehörde abgesegnet worden. Es hat dazu auch Gutachten gegeben." Die Gemeinde komme zum Handkuss. Er sei es leid, immer wieder Steuergelder für einen Rechtsstreit ausgeben zu müssen, der eigentlich ein Streit zwischen Mitbewerbern und der SCS ist.

Klagen bisher erfolglos

Aus Sicht von SCS-Anwalt Peter Zöchbauer gibt es keinen Grund, nervös zu werden. "Seit 2003 bringen unterschiedliche Gruppierungen Klagen gegen die SCS ein", sagt Zöchbauer zum KURIER. "Keine Einzige dieser Klagen wurde bisher gewonnen. Alle Klagen sind in allen Instanzen bis hin zum Obersten Gerichtshof erfolglos geblieben. Auch Klagen zu den Verbindungsbauten."

Nun würden die Gegner etwas Neues versuchen. "Seit 2015 ist es möglich, nach einem verlorenen Prozess den Verfassungsgerichtshof anzurufen, und zu sagen, da ist etwas nicht in Ordnung", sagt Anwalt Zöchbauer. "Auch ich halte eine Einzelstandorteverordnung, was die Rechtssicherheit betrifft, für etwas Vernünftiges."

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