Rechnungshof kritisiert ungleiche Behandlung bei Kur-Genehmigung

Rechnungshof kritisiert ungleiche Behandlung bei Kur-Genehmigung
Kur-Anträge von ASVG-Versicherten werden häufiger abgelehnt, als von Beamten. Und es besteht der Verdacht auf Freunderlwirtschaft.

Es geht doch nichts über persönliche Betreuung. Anträge auf Kuraufenthalte wurden manchmal nicht nur von den Antragstellern selbst, sondern auch von Politikern sowie Mitarbeitern der Sozialversicherung persönlich eingebracht. Die Beurteilung dieser Anträge wurde vom Stellvertreter des Chefarztes persönlich durchgeführt. Leider konnte der Rechnungshof "mangels entsprechender Aufzeichnungen" nicht überprüfen, ob diese Anträge bevorzugt behandelt worden sind.

Befangenheit

Das Prüforgan kritisiert, dass die Vermeidung von Befangenheit in der Sozialversicherung kein Thema ist und Kontrolllücken entstanden sind. Vergleichbar waren hingegen die Ablehnungsquoten der Anträge auf Kuraufenthalte bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und der Privatwirtschaft. Bei den öffentlich Bediensteten betrug die Ablehnungsrate zehn Prozent. In der Privatwirtschaft gibt es laut Rechnungshof-Bericht "interne Vorgaben für den Chefärztlichen Dienst, wonach eine Ablehnungsquote für Kuranträge von 20 bis 30 Prozent anzustreben sei".

Diese Vorgaben werden eingehalten. Die Bearbeitungszeit pro Antrag lag laut RH-Bericht bei zwei bis drei Minuten.

Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat klargestellt, das sie keinerlei Veranlassung sieht, die bisherige Praxis zu ändern. Wegen unterschiedlicher Berufsfelder der Antragssteller seien die Genehmigungsquoten nicht zu vergleichen. Die vom Rechnungshof kritisierte Vorgabe bei der Ablehnungsquote dient laut PVA in Wahrheit der "österreichweiten Gleichbehandlung der Antragsteller".

Die PVA kann es sich leisten, die Kritik des Rechnungshofes weitgehend zu ignorieren. Zu den großen Vorteilen der Selbstverwaltung zählen laut Homepage der PVA die "versichertennahe und sachkundige Verwaltung" sowie die "Unabhängigkeit von der staatlichen Verwaltung."

Die politische Verantwortung für die PVA teilen sich Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer. Die Arbeiterkammer stellt zwei Drittel der Versichertenvertreter in der PVA-Vollversammlung. Die Wirtschaftskammer entsendet das restliche Drittel.

Wobei die PVA für die Entscheidung über Kuranträge zur Rehabilitation von Pensionisten gar nicht zuständig sein sollte.

Keine Daten

Denn die Krankenkassen und nicht die PVA verfügen über die Gesundheitsdaten der Antragsteller. Lediglich per Erlass wurde die Kompetenz für die Entscheidung über die Rehabilitation auf die PVA übertragen. Gesetzliche Grundlage gibt es keine. Eigentlich hätten die Reha-Kosten von 315 Millionen Euro die Krankenversicherung übernehmen sollen.

Für Neos-Sozialsprecher Gerald Locker ist der Bericht des Rechnungshofes ein Beleg dafür, dass Reformen dringend notwendig sind.

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