Rechnungshof kritisiert Lobbyregister: Intransparent und unvollständig

Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker
Gesetz entspricht laut Bericht nicht den internationalen Standards. Justizministerium müsste Eintragungen inhaltlich überprüfen.

In allen großen Skandalen, sei es  Buwog, Telekom oder Eurofighter, sowie etlichen anderen Affären waren Lobbyisten involviert. Der gesamte Berufsstand geriet in Österreich dadurch in in ein schiefes Licht.

Das mit 1. Jänner 2013 in Kraft getretene Interessensvertretungstransparenz-Gesetz (LobbyG) sollte Klarheit darüber schaffen, wie das Zustandekommen von Gesetzen beeinflusst wird. Dafür wurde das Lobbyregister geschaffen. Es hagelte sofort heftige  Kritik, das Gesetz sei „löchrig wie Emmentaler Käse“ und das Register völlig unbrauchbar, meinte etwa Transparency International.

Geringer Informationswert

Der Meinung schließt sich jetzt der Rechnungshof an: Das Register (lobbyreg.justiz.gv.at) trage nicht wesentlich dazu bei, die Transparenz zu erhöhen. Zudem werde die Gesetzeslage in Österreich nicht den internationalen Standards gerecht, heißt es im Bericht des Rechnungshofes. Überprüft wurden die Jahre 2013 bis 2018.

Die Prüfer monieren vor allem den geringen Informationswert. Das Register biete „keinen Gesamtüberblick und die darin veröffentlichten Daten sind größtenteils nicht aussagekräftig“.

Es gebe keine Hinweise, in welchen konkreten Bereichen, beispielsweise Gesundheit,  Lobbying betrieben werde. „Unter dem Auftragsgegenstand wurde zumeist nicht, wie in den Erläuterungen des LobbyG beispielhaft vorgeschlagen, angeführt, welches Gesetz  beeinflusst werden sollte“, heißt es im Bericht.

Nur neun Einträge vollständig

Nur in neun von insgesamt 364 erfassten Einträgen waren entsprechende Informationen vorhanden, kritisieren die Prüfer. Diese Daten sind allerdings nicht öffentlich einsehbar, ebenfalls nicht öffentlich zugänglich sind Informationen über konkrete Lobbying-Aufträge. Den Bürgern würden „somit wesentliche  Informationen verwehrt“.

Dem zuständigen Justizministerium wird vorgeworfen,  dass es sich nur zum Führen des Registers verpflichtet sehe. Für eine inhaltliche Prüfung der Eintragungen sah sich das Ministerium nicht zuständig.

Der Rechnungshof empfiehlt, Vorschläge zu erstellen, wie das Ministerium eine „wirksame, proaktive Kontrolle“ installieren könnte, um Verstöße gegen das Gesetz künftig „konsequent anzuzeigen“. Außerdem solle geprüft werden, wie internationale Standards zu Lobbying umfassender berücksichtig werden können. Die Prüfer schlagen einen Gesetzesentwurf dazu vor.

Kommentare