Deloitte soll für Grassers Finanzstrafe haften

APA12379370-2 - 19042013 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA 160 II - Kläger Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Freitag, 19. April 2013, vor Beginn einer Verhandlung am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien. Grasser prozessiert gegen die Republik wegen seiner Forderung nach Schadenersatz wegen der Veröffentlichung einer laufenden Hausdurchsuchung. APA-FOTO: ROLAND SCHLAGER
Ex-Minister Grasser wirft Steuerberater eine Schädigung durch Falschberatung vor. Das wird bestritten.

Rund 50 Sitzplätze hat der Verhandlungssaal 708 im Wiener Handelsgericht, aber sie werden nicht ausreichen. Denn: Am Donnerstag wird dort der Schadenersatzprozess von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen die Steuerberatungsfirma Deloitte und Deloitte-Partner Peter Haunold eröffnet.

Grasser wirft Deloitte vor, ihn falsch beraten zu haben. Der Steuerberater habe für ihn ein gefinkeltes Konstrukt aus Stiftungen und Offshore-Gesellschaften entwickelt, damit ihm "keine Einnahmen in Österreich zugerechnet würden". Doch das Konstrukt wurde von der Finanz nicht anerkannt. Zugleich soll die Offenlegung im Jahr 2009 zu spät bzw. unvollständig erfolgt sein.

In der Folge wurde gegen Grasser ein Abgaben- und ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, da alle Einnahmen ihm persönlich zugemünzt werden. Neben der Steuernachforderung (fünf Millionen Euro) droht ihm eine Geldstrafe von bis zu 15 Millionen Euro. Gegen den Steuerbescheid hat er berufen, das Finanzstrafverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Mit dem Zivilprozess verfolgt Grassers Anwalt Dieter Böhmdorfer zwei Ziele: Deloitte soll für jene Beraterkosten (412.000 Euro) aufkommen, die Grasser durch die Finanzverfahren entstanden sind. Zugleich soll das Gericht feststellen, dass Deloitte für alle Schäden Grassers haftet, die durch Falschberatung entstanden sind. In letzter Konsequenz hieße das: Die Haftpflichtversicherung von Deloitte müsste allenfalls für die Steuerstrafe von Grasser aufkommen.

Vorwürfe bestritten

"Deloitte hat Herrn Grasser beraten, aber nicht falsch beraten", sagt Deloitte-Partner Harald Breit. "Herr Grasser hat eigenmächtige Abänderungen an dem ursprünglichen Konstrukt vorgenommen, deshalb wurde es von der Finanzbehörde nicht anerkannt." Auch habe Grasser eine frühere Offenlegung der Konstruktion gegenüber der Finanz abgelehnt.

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