Banken dürfen künftig sterben

Banken dürfen künftig sterben
Steuerzahler sollen nicht mehr zahlen - reiche Sparer sind dafür nicht mehr automatisch sicher.

Wer zahlt für kaputte Banken: Diese Frage ist SPÖ und ÖVP so wichtig, dass sie diese im im Regierungsabkommen gleich auf Seite eins des Finanzkapitels beantworten: Künftig sollen „in erster Linie die Banken selbst“ für Risiken haften. Es sollen nicht immer die Steuerzahler sein, die kaputte Geldhäuser rausboxen müssen.

Erfreulich für die Staatsbürger, womöglich bitter für wohlhabendere Sparer, die mehr als 100.000 Euro auf dem Konto oder Sparbuch haben: Ihnen könnte im Extremfall ein zypriotisches Schicksal blühen, wo reiche Anleger „rasiert“ wurden.

Letzte Zuflucht

Schon jetzt sind Einlagen nur bis 100.000 Euro gesetzlich geschützt. In der Zweiten Republik wurden Sparer aber noch nie zur Kasse gebeten.

Ab Jänner 2016 soll es – so die EU-Pläne zur Bankenunion – eine klare Hackordnung geben. Als erstes muss eine Bank versuchen, sich Kapital auf dem Markt zu besorgen. Reicht das nicht aus, würden nacheinander die Aktionäre, Anleihengläubiger und Kunden mit hohen Einlagen als Geldgeber herangezogen. Haben diese ihren Beitrag geleistet, springt ein EU-Banken­abwicklungsfonds in die Bresche: In diesen sollen die Banken einzahlen, in zehn Jahren soll er 55 Milliarden Euro umfassen.Erst als allerletzte Verteidigungslinie müsste der Steuerzahler die Börse öffnen. Darauf haben sich EU-Kommission, Parlament und EU-Präsidentschaft geeinigt. Nur das Okay der EU-Finanzminister fehlt noch. Die Debatte über eine EU-weite Einlagenabsicherung läuft noch weiter.

Einlagen verteilen

Dass Sparer nicht mehr sakrosankt sind, könnte Auswirkungen auf das Anlageverhalten haben. Heißt das, Großanleger sollten ihre Einlagen (Girokonten, Sparbücher und Bausparkonten) besser auf mehrere Banken verteilen? „Das ist für uns kein Thema“, sagt Nicola Frimmel, Sprecherin des Sparkassenverbandes. Sie hält die Debatte für theoretisch. Und: „Einlagen sind im Sparkassen-Haftungsverbund über das gesetzliche Maß hinaus geschützt.“

Die zusätzliche Absicherung in der „Kundengarantiegemeinschaft“ – im Krisenfall stützt eine Raiffeisen-Bank die andere – betont auch Michaela Stefan, Sprecherin von Raiffeisen Niederösterreich-Wien.

Was wenig bekannt ist: Die staatliche Einlagensicherung gilt bis 100.000 Euro – pro Kunde und Geldinstitut. Somit könnten sehr reiche Sparer bei den 531 Raiffeisenbanken bis zu 53 Mio. Euro absichern – oder bei 48 Sparkassen bis zu 4,8 Mio. Euro. Vorausgesetzt man vertraut darauf, dass die Republik flüssig ist und bleibt.

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