Privatkonkurs über Karl-Heinz Grasser eröffnet: 21 Millionen Euro Schulden

Karl-Heinz Grasser
Der Ex-Finanzminister bietet seinen Gläubigern drei Prozent Barquote an. Doch ohne Zustimmung der Republik Österreich wird er keine Restschuldbefreiung erlangen.

Laut AKV, Creditreform und KSV1870 wurde heute über das Vermögen von Karl-Heinz Grasser beim Bezirksgericht Kitzbühel zur Geschäftszahl 2 S 22/25d ein Insolvenzverfahren in Form des Schuldenregulierungsverfahrens (vulgo „Privatkonkurs“) eröffnet.

"Da Karl-Heinz Grasser seinen ordentlichen Wohnsitz in Kitzbühel hat, ist das Bezirksgericht Kitzbühel zuständig. Die Zuständigkeit des Bezirksgerichts setzt voraus, dass Karl-Heinz Grasser derzeit nicht als Unternehmer einzustufen ist, was das Bezirksgericht mit der Eröffnung des Verfahrens nun bestätigt hat", heißt es weiters.

"Karl-Heinz Grasser gibt seine Verbindlichkeiten mit rund 21 Millionen Euro an. Hauptgläubigerin ist das Finanzamt mit rund 7,9 Millionen Euro (Steuerforderungen) und die Republik Österreich mit rund  12,7 Millionen Euro (Privatbeteiligtenzuspruch)", so der AKV. 

"Als Folge eines anhängigen Zivilverfahrens zwischen der CA Immobilien Anlagen AG und der Republik Österreich, welchem Herr Mag. Grasser als Nebenintervenient beigetreten ist, könnten weitere – sehr hohe – Forderungen an Herrn Mag. Grasser gestellt werden", so Klaus Schaller vom KSV1870.

"Der Schuldner ist derzeit ohne Beschäftigung, was er mit dem fast 16 Jahre andauernden Strafverfahren gegen sich begründet. Dies habe sein berufliches Fortkommen beeinträchtigt. Es sei ihm nicht möglich gewesen, eine Anstellung zu finden", so der AKV. 

Sein Vermögen

"Der Schuldner verfügt über ein aus Kontoguthaben und diversen Fahrnissen bestehendes Restvermögen, welches insgesamt mit nicht über 300.000 Euro zu bewerten sein dürfte. Die wesentlichen Kontoguthaben
sind jedoch im Zuge des gegen den Schuldner geführten Strafverfahrens beschlagnahmt worden, wobei die Beschlagnahme noch aufrecht ist. Über Liegenschafts- oder sonstiges unbewegliches Vermögen verfügt der Schuldner nicht", heißt es im Insolvenzantrag.

Finanzielle Unterstützung durch seine Ehegattin

Karl-Heinz Grasser absolvierte ein BWL-Studium an der Universität Klagenfurt und war in den 2000er Jahren Finanzminister der Regierungen Schüssel I und II (FPÖ/parteilos). Er wurde kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) in der sogenannten BUWOG-Causa unter anderem wegen Untreue nunmehr rechtskräftig zu vier Jahren Haft und zu 9,8 Millionen Euro Schadenersatz zugunsten der Republik Österreich verurteilt.

"Der Schuldner hat Betriebswirtschaft studiert und ist in seiner beruflichen Laufbahn sowohl in der Privatwirtschaft als auch in politischen Funktionen tätig gewesen. Derzeit ist der Schuldner ohne Beschäftigung,
was insbesondere auf die zeitliche und psychische Belastung durch ein fast 16 Jahre dauerndes Strafverfahren sowie die zumindest eben solange anhaltende Medienkampagne gegen ihn zurückzuführen
ist. Diese mediale Hetze gegen den Schuldner hat zudem dessen vorverurteilende Abstempelung als „persona non grata“ im Wirtschaftsleben zur Folge gehabt, wodurch ihm die Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit in den letzten Jahren trotz entsprechender Bemühungen verunmöglicht worden ist", heißt es im Insolvbenzantrag. "Die anhaltende Erwerbslosigkeit sowie der massive Kostenaufwand für das Strafverfahren haben zum Verzehr nahezu des gesamten Vermögens des Schuldners geführt. Zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes ist der Schuldner auf die Unterstützung durch seine Ehegattin angewiesen."

Und weiters heißt es: "Der Schuldner ist dennoch bestrebt, seine finanziellen Angelegenheiten zu regeln, um in Zukunft möglicherweise wieder ein einigermaßen „normales“ Leben führen zu können. Mangels ausreichender eigener finanzieller Mittel ist der Schuldner dabei auf die Unterstützung durch Dritte angewiesen, welche ihm – natürlich nur in begrenztem Ausmaß – bereits zugesichert worden ist."

Brisantes Zivilverfahren

"Der Schuldner ist zur Wahrung seiner Rechte einem Zivilverfahren, welches die CA Immobilien Anlagen AG als klagende Partei gegen die Republik Österreich als beklagte Partei führt, als Nebenintervenient auf Beklagtenseite beigetreten. Der Streitwert dieses auf Schadenersatz gerichteten Zivilverfahrens beläuft sich auf eine Millionen Euro. Derzeit liegt die Rechtssache beim Obersten Gerichtshof zur Klärung von
Verjährungsfragen", heißt es im Insolvenzantrag. "Daneben ist zwischen denselben Streitparteien noch ein weiteres Zivilverfahren mit einem Streitwert von 1,9 Milliarden Euro anhängig, welches bis zur Entscheidung im Parallelverfahren unterbrochen ist. Ob als Ausfluss dieser Verfahren in Zukunft allenfalls noch weitere Verbindlichkeiten des Schuldners resultieren könnten, ist derzeit in keiner Weise abschätzbar. Es ist davon auszugehen, dass sich die ergebnisoffenen Gerichtsverfahren noch über Jahre hinziehen werden."

Ohne Zustimmung der Republik keine Entschuldung

Der Schuldner bietet seinen Gläubigern einen Zahlungsplan mit einer Barquote in Höhe von 3 Prozent binnen 2 Wochen ab rechtskräftiger Annahme des Zahlungsplans an. "Die Aufbringung der dafür nötigen Mittel soll mit Unterstützung von dritter Seite erfolgen", so der AKV. "Die Herausforderung für Karl-Heinz Grasser, um seine Entschuldung zu erreichen, liegt in der Tatsache begründet, dass ein Teil seiner Verbindlichkeiten auf seiner strafrechtlichen Verurteilung fußt: Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung sind von der Erteilung einer Restschuldbefreiung im Rahmen eines Abschöpfungsverfahrens ausgenommen. Der Schuldner wird daher seine Gläubiger durch ein entsprechendes Zahlungsplanangebot von dessen Annahme überzeugen müssen, um seine Restschuldbefreiung erreichen zu können. Hauptgläubigerin ist die Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur. Ohne deren Zustimmung wird der Zahlungsplan keine Mehrheit erreichen."

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