Millionenschulden: Pleitier Grasser braucht Deal mit der Republik Österreich

Karl-Heinz Grasser während des Buwog-Prozesses.
Für Schulden aus einer strafrechtlichen Verurteilung gilt eine Sonderregelung in der Insolvenzordnung.

Zusammenfassung

  • Ex-Minister Karl-Heinz Grasser beantragt Privatkonkurs.
  • Das Bezirksgericht Kitzbühel prüft den Antrag auf Schuldenregulierungsverfahren.
  • Grasser wurde wegen Untreue verurteilt und muss vier Jahre ins Gefängnis.

Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) ist pleite. Er hat am Mittwoch beim Bezirksgericht Kitzbühel, in dessen Sprengel er seinen Wohnsitz hat, ein Schuldenregulierungsverfahren, sprich einen Privatkonkurs beantragt. Denn am Montag ist dem früheren Sonnyboy das schriftliche Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH) über vier Jahre Haft zugestellt worden. Mit dieser rechtskräftigen Entscheidung sind Grasser und sein Trauzeuge Walter Meischberger „zu ungeteilter Hand“ verpflichtet, der Republik Österreich jene 9,8 Millionen Euro als Schadenersatz zu zahlen, die beim Verkauf der 60.000 Bundeswohnungen (Buwog) und beim Deal mit dem Linzer Terminal Tower illegalerweise als Provision geflossen sind. Zugleich müssen noch vier Prozent Zinsen ab November 2017 an die Republik gezahlt werden. 

Hauptgläubigerin ist die Republik Österreich

Doch die Republik wird bestenfalls einen kleinen Teil ihrer Forderung erhalten. In Sachen Privatkonkurs gibt es zwei Möglichkeiten: Der Pleitier unterbreitet seinen Gläubigern einen Zahlungsplan mit einer fixen Quote oder einen Tilgungsplan (Abschöpfungsverfahren), mit dem das Einkommen bis auf das Existenzminimum (rund 1.000 Euro) abgeschöpft wird. „Doch Karl-Heinz Grasser würde so nur seine normalen Schulden im Zuge eines sogenannten Restschuldbefreiung nach drei Jahren loswerden“, sagt Gerhard Weinhofer zum KURIER. „Nicht los wird Grasser hingegen die Schulden aus der Verurteilung.“ 

Denn nach Paragraf 215 der Insolvenzordnung (IO) ist die Erteilung einer Restschuldbefreiung nicht möglich, wenn „die Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung oder einer vorsätzlichen strafgesetzwidrigen Unterlassung“ stammen. Das heißt für Grasser: Er muss sich mit der Finanzprokuratur, der Anwaltskanzlei der Republik Österreich, auf einen angemessenen Zahlungsplan mit einer festgelegten Quote einigen und muss jahrelang Raten zahlen. Ansonsten bleiben diese Schulden weiter bestehen. 

Job oder Finanzier?

Im Endeffekt braucht er entsprechende Einnahmen durch einen Job oder einen Finanzier für die Quote. Einen Job braucht der künftige Häftling Grasser auch, damit er in wenigen Wochen als Freigänger tagsüber die Gefängniszelle verlassen darf. Ob er neben den Schulden bei der Republik Österreich noch andere Schulden hat, ist derzeit unklar. 

„Es stellt sich auch die Frage, welche Vermögenswerte hat Grasser noch weltweit“, sagt Klaus Schaller vom KSV1870 zum KURIER. „Für diese Nachforschungen eines Insolvenzverwalters braucht es aber auch finanzielle Mittel.“ Außerdem könnte ein Insolvenzverwalter etwaige Schenkungen, die Grasser aus dem Familienverband erhalten habe, zehn Jahre zurück anfechten.

Mit der Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens rechnet Schaller aufgrund des Feiertags erst nächste Woche. 

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