Unzulässige Preissteigerung: Verbund-Kunden erhalten Geld zurück

++ ARCHIVBILD/THEMENBILD ++ VERBUND ERHÖHT STROMPREIS FÜR BESTANDSKUNDEN, SENKT FÜR NEUKUNDEN
Laut dem Oberlandesgericht Wien war die Strompreiserhöhung des Verbund im Mai 2022 rechtlich unzulässig. Verbund-Kunden bekommen nun ihr Geld zurück.

Weil die Strompreiserhöhung des Verbund im Mai 2022 rechtlich unzulässig war, bekommen Verbund-Kunden nun Geld zurück. Das teilten der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der Verbund am Montag in der Früh mit.

Der Verbund will die betroffenen Kunden in den kommenden Wochen schriftlich darüber informieren, wie viel Geld ihnen zusteht. Bei einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von 3.315 kWh ergibt sich ein Auszahlungsbetrag von rund 90 Euro.

VKI zog wegen Preisanpassungsklausel vor Gericht

Der Verbund hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis Ende 2022 eine Preisanpassungsklausel, die sich auf den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) bezog. Auf Grund dieser Klausel erhöhte der Verbund am 1. Mai 2022 die Preise vieler Stromlieferverträge. Der VKI hielt die Klausel für unzulässig und zog dagegen vor Gericht. Das Oberlandesgericht Wien gab dem VKI in zweiter Instanz recht, das Urteil ist rechtskräftig.

Auch ehemalige Verbund-Kunden können Gutschrift erhalten

Für die Überweisung des zu viel kassierten Betrages ist die kostenlose Anmeldung beim VKI unter www.verbraucherrecht.at/verbund-aktion2024 bis spätestens 11.11.2024 erforderlich. Auch ehemalige Verbund-Kunden, die von der Preiserhöhung im Mai 2022 betroffen waren, können die Gutschrift mittels Anmeldung beim VKI erhalten.

Der Verbund beklagt, dass es nach wie vor keine klaren Festlegungen für Preisänderungen gebe. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, habe man deshalb auch bei Preissenkungen keine andere Wahl, als eine Zustimmung der Kundinnen und Kunden einzuholen.

Dem Verbraucherschutzverein (VSV) ist die Rückzahlung aber nicht genug. "Den Verbund Kunden steht erheblich mehr zu als in diesem Vergleich vereinbart wurde", sagte Daniela Holzinger, Obfrau des VSV, laut Aussendung. 

VSV empfiehlt Sammelklage gegen den Verbund 

Die Begründung: Neben der Preiserhöhung von 2022 sei auch die Erhöhung auf Basis des Gesetzestextes des Elektrizitätswirtschaftsorganisations-Gesetzes (ElWOG) Anfang März 2023 für unwirksam erklärt worden. Der Vergleich mit dem VKI beziehe sich aber nur auf die Preiserhöhung im Jahr 2022.

"Die Kunden sollten diesen lahmen Vergleich nicht unterzeichnen, sondern sich einer Sammelklage des VSV gegen den Verbund anschließen, um erheblich höhere Rückzahlungen durchsetzen zu können," sagte Holzinger.

Kurz zusammengefasst:

  • Eine Preiserhöhung des Verbund im Mai 2022 war laut OLG Wien rechtlich unzulässig. 
  • Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging gegen die Preisanpassungsklausel vor Gericht vor und bekam in zweiter Instanz recht.
  • Verbund-Kunden sowie ehemalige Verbund-Kunden bekommen bei einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von 3.315 kWh einen Auszahlungsbetrag von rund 90 Euro zurück. 
  • Für die Überweisung des zu viel kassierten Betrags ist eine kostenlose Anmeldung beim VKI bis spätestens 11.11.2024 erforderlich. 

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