ÖVP ortet bei Energieversorger unzulässige Preiserhöhung

ÖVP ortet bei Energieversorger unzulässige Preiserhöhung
Arbeiterkammer soll prüfen, ob Preiserhöhungen gerechtfertigt waren

Die burgenländische ÖVP hat eine Prüfung der Preiserhöhungen bei der Burgenland Energie gefordert. Konkret will Klubobmann Markus Ulram, dass sich die Arbeiterkammer (AK) damit befasst, ob die Preiserhöhungen unzulässig waren, und gegebenenfalls – wie in Tirol – rechtliche Schritte einleitet. Die AK und die Burgenland Energie wiesen das entschieden zurück.

Die ÖVP, die sich in der Vergangenheit mehrfach für Preissenkungen starkgemacht hat, bezog sich mit ihrer Forderung auf die Musterklage der Tiroler Arbeiterkammer gegen den landeseigenen Energieversorger Tiwag wegen einer offenbar nicht gerechtfertigten Strompreiserhöhung 2022, bei der die AK in erster Instanz obsiegt hatte. Im Burgenland solle nun auf ähnliche Art und Weise festgestellt werden, ob Strompreiserhöhungen „ungerechtfertigt und offensichtlich künstlich“ waren, meinte Landtagsabgeordneter Johannes Mezgolits.

„Wahlkampf“

AK-Präsident Gerhard Michalitsch wies die Forderung der Volkspartei zurück und hielt fest, dass mit der Burgenland Energie laufend über Verbesserungen für die Kunden verhandelt werde und es eine regelmäßige Zusammenarbeit gebe. Er ortete ein „billiges Wahlkampfgeplänkel“ im Vorfeld der AK-Wahlen. Diese finden im Frühjahr statt.

Die Burgenland Energie verwehrte sich gegen einen Vergleich mit der Tiwag und anderen Energieversorgern. Anders als diese habe man in der Energiekrise keine Kunden gekündigt und die Preise 2022 auch nicht unterjährig erhöht, meinte Vorstandsvorsitzender Stephan Sharma. Seit 2023 habe man Rabatte und Preissenkungen gewährt.

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