Post muss Briefkästen tauschen
Die heimische Post muss die bestehenden Briefkästen in Wohnhausanlagen auf eigene Kosten umrüsten. Das entschied jetzt der Verfassungsgerichtshof (VfGH), bei dem die Post gegen die entsprechende Passage im Postmarktgesetz vorgegangenen war. Notwendig ist die Umrüstung, damit nach EU-Recht auch private Mitbewerber die bisher nur von der Post zugänglichen Brieffach-Anlagen nützen können.
Die Post hatte argumentiert, dass die Umrüstung auf ihre Kosten ein Eingriff in ihre Eigentumsrechte sei. Die alten Brieffächer gehören größtenteils der Post, die neuen Anlagen müssen zwar von der Post gezahlt werden, gehen aber dann ins Eigentum der Hauseigentümer über.
Die Post, die die Umstellung bis Ende 2012 durchführen muss, kann sich zumindest theoretisch Geld von der Konkurrenz zurückholen. Allerdings sind zum Mitzahlen nur konzessionierte Mitbewerber verpflichtet, die mehr als eine Million Euro umsetzen. Ein Konkurrent in dieser Größenordnung ist aber weit und breit nicht in Sicht. In Summe wird die Post daher die rund 30 Millionen Euro Umstellungskosten allein berappen müssen.
Zeiterfassung
Leichte Entspannung zwischen Gewerkschaft und Post-Chefs gibt es beim Streit um die elektronische Zeiterfassung bei den rund 9000 Briefträgern. Am Dienstag einigten sich die Verhandler darauf, dass die Arbeitszeit zwar per Handheld überprüft wird, eine lückenlose Überwachung über GPS-Signale aber nicht geplant ist. Die elektronischen Geräte sollen auf der anderen Seite den Zustellern etwa die Dokumentation über die Zustellung von eingeschriebenen Sendungen erleichtern.
Weiter verhandelt wird auch über die Kompensation von Zuschlägen für Werbesendungen, die künftig automatisch sortiert und nicht mehr täglich zugestellt werden. Für April wird ein Teil der bisher bezahlten Zuschläge weiter bezahlt. Über Lösungen wird am 10. April weiter verhandelt.
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