Politisch hoch umstritten: 10.000-Euro-Limit für Barzahlungen fix
Die im Vorjahr hitzig geführte Debatte über die Zukunft des Bargeldes könnte durch eine EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie neu aufflammen - und zu einem Wahlkampfthema werden. Die FPÖ wettert bereits gegen den "weiteren Schritt zur Bargeld-Abschaffung".
Worum geht es bei der Richtlinie genau?
Es geht vor allem darum, Schlupflöcher in nationalen Gesetzen zu stopfen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver bekämpfen zu können. Im Fokus sind Händler von Luxuswaren, Oligarchen, Anbieter von Krypto-Assets und künftig möglicherweise auch große Fußballvereine. Sie gelten mit ihren hohen Investitionssummen aus Drittstaaten als mögliche Einfallstore für Geldwäsche in der EU. Beschränkungen bei den Vereinen bleiben aber in nationaler Kompetenz.
Mitenthalten in der Richtlinie ist freilich auch die schon lange diskutierte Obergrenze für Barzahlungen. Kämpfer für den Erhalt des Bargeldes haben in solch einer Obergrenze stets den Anfang vom Ende des Bargeldes gesehen. Unter anderem deshalb gab es 2023 ein Volksbegehren zum Erhalt des Bargeldes, das 121.350 Menschen unterzeichnet haben.
Für wen gilt die Barzahlungsobergrenze?
Lange wurde in einer Bandbreite zwischen 5.000 und 15.000 Euro diskutiert, das EU-Parlament wollte dann 7.000 Euro als Obergrenze. Jetzt hat man sich auf den Kompromiss einer Obergrenze von 10.000 Euro geeinigt.
Jetzt müssen die Texte finalisiert, übersetzt und von Parlament sowie Mitgliedstaaten formal beschlossen werden. Bis zur nötigen Verordnung zur Richtlinie könnte es Herbst 2026 werden.
Inhaltlich gilt die Bargeld-Obergrenze für Zahlungen zwischen Unternehmen (B2B) sowie zwischen Privaten und Unternehmen (C2B). Bei reinen Privatgeschäften gibt es weiterhin keine Obergrenze. Das heißt in der Praxis, dass man z. B. beim Autohändler künftig bargeldlos zahlen muss, wenn das Auto mehr als 10.000 Euro kostet. Der Gebrauchtwagenkauf zwischen Privatpersonen kann auch weiterhin in bar erfolgen.
Von welchen Unternehmen reden wir hier?
Die Regelung zielt vor allem auf den Handel mit Juwelen, Kunstwerken, Luxusautos, Privatflugzeugen und Schiffen ab. Händler von Luxusgütern mussten schon bisher die Identität ihrer Kunden überprüfen und verdächtige Geschäfte melden. Sie haben sich aber selten daran gehalten, daher wird nachgeschärft. Auch die Anbieter von Krypto-Assets werden zur Meldung nach der Geldwäsche-Richtlinie verpflichtet. Überprüfen soll alles die neue EU-Anti-Geldwäschebehörde (AMLA), für deren Sitz sich Wien beworben hat.
Kommt auch eine Ausweispflicht?
Ja, bei Barzahlungen an sogenannte „Verpflichtete“ (z. B. Banken, Versicherungen, Rechtsanwälte, Notare, Juweliere) besteht künftig zwischen 3.000 und 10.000 Euro eine Identifizierungspflicht. Das war der Kompromiss mit dem EU-Parlament und Mitgliedsstaaten wie Frankreich oder Italien, die eine Ausweispflicht ab 1.000 Euro wollten.
Gilt die Obergrenze überall gleich?
Das Paket bedeutet die erste Vollharmonisierung der EU-Regeln zur Geldwäschebekämpfung. National können aber strengere Regeln erlassen werden und so haben schon viele Euro-Länder längst deutlich niedrigere Barzahlungsobergrenzen. In Griechenland gilt eine Grenze von 500 Euro, in Frankreich sind es 1.000 Euro, in Spanien 1.500 Euro. Überall wird mit dem Kampf gegen die Steuerhinterziehung argumentiert.
Was sagt Finanzminister Brunner, der die Obergrenze bisher abgelehnt hat?
„Klar ist, dass das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel nicht infrage gestellt werden darf. Deshalb haben wir uns prinzipiell gegen Bargeldobergrenzen ausgesprochen, aber im Sinne des Gesamtpaketes gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zugestimmt. Wir konnten uns in wichtigen Bereichen durchsetzen und eine Verringerung der Obergrenze von 10.000 Euro verhindern, wie es beispielsweise das EU-Parlament wollte. Entscheidend ist, dass es dabei nicht um den privaten Bereich geht, sondern nur um den Zahlungsverkehr mit Unternehmen“, so Brunner.
Hat das etwas mit den Sanktionen gegen Russland zu tun?
Ja, Eigentümer von mehr als 25 Prozent an einem EU-Unternehmen müssen künftig EU-weit registriert werden (besseres wirtschaftliches Eigentümerregister). Auch dadurch soll verhindert werden, dass Oligarchen EU-Sanktionen umgehen.
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