Die Causa ist nicht ganz einfach. 2020 drohte die finanzielle Schieflage, der Konzern musste dringend saniert werden. Mit dem Sparprogramm wurden die Betriebspensionen um 30 Prozent gekürzt. Detail am Rande: Die üppigen Zusatzrenten der Ex-Vorstände wurden nicht angetastet.
Die empörten Pensionisten gingen mithilfe der Anwaltskanzleien Gerlach Löscher Littler und TWP (Dornbirn) vors Arbeits- und Sozialgericht, immerhin verloren sie etliche Tausend Euro im Jahr. Heuer drohen angeblich weitere Kürzungen auf bis zu 50 Prozent.
Der OGH entschied allerdings – noch – nicht, ob die Kürzungen rechtens sind. Sondern beschäftigte sich mit einem Sachverhalt, der 20 Jahre zurückliegt. 2002 wurden die Pensionsleistungen für einen kleinen Teil der Mitarbeiter aus dem Unternehmen auf eine Unterstützungseinrichtung übertragen. Das heutige Management hat damit nichts zu tun, Konzernchef war Leo Wallner.
Die Höchstrichter sagen allerdings, dass sich die Casag dadurch nicht von ihrer Leistungspflicht befreien kann.
Unternehmen bilden für anhängige Gerichtsverfahren vorsichtshalber Rückstellungen, da man nie sicher sein kann, wie ein Verfahren endet. Für den Casinos-Konzern kam der Spruch der Höchstrichter offenbar völlig überraschend. In der Bilanz 2021 hatte man jedenfalls nicht dafür vorgesorgt.
Muss die Bilanz jetzt aufgeschnürt werden? „Die Frage etwaiger Rückstellungen wird gerade gemeinsam mit den Wirtschaftsprüfern erörtert“, erklärt dazu Casag-Sprecher Patrick Minar. Es brauche nun einfach noch etwas mehr Zeit, die genauen Auswirkungen dieser Entscheidung zu analysieren.
Am Mittwoch hätte übrigens auch der Lotterien-Aufsichtsrat neu aufgestellt werden sollen, mit einigen Überraschungen, der KURIER berichtete.
andrea.hodoschek@kurier.at
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