Pensionskassen-Reform nach drei Jahren fertig

Pensionskassen-Reform nach drei Jahren fertig
Die Kürzung laufender Renten soll künftig vermieden werden. Die entsprechende Gesetzesnovelle soll Mitte 2012 in Kraft treten.

Im Jänner 2009 war es, als der damalige Finanzminister Josef Pröll eine Arbeitsgruppe zum Pensionskassengesetz einbrachte. Fast drei Jahre später liegen Ergebnisse vor, die in einer Novelle münden sollen. Diese soll Mitte 2012 in Kraft treten.

Hauptziel ist es, die Kürzung bereits laufender Pensionen zu verhindern. Grundlage bildet ein sogenanntes Lebensphasenmodell, nach dem die Bezieher individuell zwischen risikoreicheren und -ärmeren Veranlagungsstrategien entscheiden können. Auch soll künftig der Wechsel zwischen einer Pensionskasse und einer betrieblichen Kollektivversicherung im Einzelfall möglich sein.

Weiters sollen die Informationsrechte der Leistungsberechtigten sowie die Transparenz des Systems verbessert werden. Gleichzeitig soll der Unisex-Grundsatz eingeführt werden. Damit werden unterschiedliche Prämien und Leistungen aufgrund des Geschlechts untersagt.

Die Veranlagungen der Pensionskassen liegen heuer bis einschließlich September vier Prozent im Minus. Somit drohen erneut Kürzungen. Schon im Vorjahr wurden rund 6000 der rund 60.000 Renten gekürzt, obwohl im Durchschnitt 6,6 Prozent Ertrag erzielt wurde. Grund: Zunächst muss der sogenannte Rechnungszins erwirtschaftet werden. Dieser entspricht jenem Ergebnis, das erwirtschaftet werden muss, um zu gewährleisten, dass die Leistungen nominell gleich bleiben. Je kleiner dieser Zinssatz, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Kürzungen bei der Zusatzpension kommen kann. Die Finanzmarktaufsicht hat daher die Rechnungszinssätze im Sommer auf 3,0 Prozent abgesenkt. Insgesamt haben die heimischen Pensionskassen 800.000 Kunden.

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