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Otto-Chef: "Wollen Paketsteuer vom Staat zurückverlangen"

Versandhändler Otto rechnet sich große Chancen vor Gericht aus. Auch Marktplätze bereiten sich auf Paketabgabe vor.
Ein Lagerhaus voller Pakete auf Förderbändern.

Zusammenfassung

  • Otto will die neue Paketsteuer an Kunden weitergeben, klagt aber gleichzeitig dagegen und plant, die Steuer bei Erfolg zurückzufordern.
  • Die Paketabgabe betrifft auch kleine Händler auf Marktplätzen, wobei viele Details zur Umsetzung und Berechnung noch unklar sind.
  • Die Steuer tritt ab 1. Oktober 2026 für Onlinehändler mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz in Kraft und soll die Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel gegenfinanzieren.

Während die konkreten Regelungen über die Paketsteuer noch auf sich warten lassen, bereiten sich die ersten österreichischen eCommerce-Unternehmen schon vor.

Beim Versandhändler Otto Austria gibt es bereits konkrete Pläne, wie Geschäftsführer und Handelsverbands-Vizepräsident Harald Gutschi ankündigt: "Wir werden versuchen, die Steuer soweit wie möglich an unsere Kunden weiterzugeben." Das werde bei rund 80 Prozent der Produkte möglich sein. 

Vor allem bei Elektronik- und Haushaltsgeräten sei der Versandhändler jedoch abhängig davon, bei Preisvergleichsplattformen ganz oben gelistet zu sein, was Preiserhöhungen erschwert. "Dort werden wir die Abgabe selbst schlucken müssen. Außerdem stellt sich die Frage, ob wir auch in Zukunft all diese Produkte anbieten."

Ein lächelnder Mann mit Brille steht im Freien vor einem Baum, trägt Sakko, gemustertes Hemd und Jeans.

Harald Gutschi, Geschäftsführer von Otto Austria und Handelsverbands-Vizepräsident

Paketabgabe wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen

Die Paketabgabe solle bei Otto ab Oktober auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und intern dokumentiert werden. Gleichzeitig will der Handelskonzern gegen die neue Steuer gerichtlich vorgehen - beim Verfassungsgerichtshof und auf europäischer Ebene beim EuGH. Anderas Zahradnik, Managing Partner bei der Anwaltskanzlei Dorda, ist hinsichtlich der Verfahren optimistisch: "Wir sehen erhebliche Chancen, dass wir erfolgreich sein werden." 

Die Verfahren würden zwischen zwei und vier Jahre lang dauern. Nach erfolgreichem Abschluss will Gutschi die geleistete Paketsteuer vom Staat zurückverlangen und das Geld an seinen Kunden rückerstatten. Händler können sich aussuchen, ob sie die Abgabe pro Bestellung oder pro Paket leisten. Bei Otto soll sie für jede Bestellung anfallen. Bei zwei Millionen Bestellungen jährlich kämen so pro Jahr vier Millionen Euro zusammen. Gleichzeitig rechnet Gutschi mit einem Umsatzabfluss ins Ausland von drei bis fünf Prozent.

Auch deswegen versuche man, an anderer Stelle Kosten einzusparen. So wurden etwa Kundendienst und Callcenter ins günstigere Ausland verlegt. "Allein die Ankündigung der Paketsteuer führt dazu, dass wir als Unternehmer Gegenmaßnahmen setzen müssen für die Kosten, die wir nicht an den Kunden weitergeben können", so Gutschi. Wie viele Jobs in Österreich bei Otto durch die Paketsteuer gefährdet sind, könne der Geschäftsführer nicht sagen. Insgesamt könnten österreichweit 2.870 Jobs wegfallen, wie eine Analyse der Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung kürzlich ergab.

Ein Mann mit Bart sitzt auf einem gelben Sofa und gestikuliert mit den Händen, als ob er etwas erklärt.

Peter Windischhofer, Mitgründer von Refurbed

Auch kleine Händler auf Marktplätzen sind betroffen

Neben großen eCommerce-Konzernen seien auch kleine Händler, die über Marktplätze wie etwa Amazon oder Temu verkaufen, von der Paketabgabe betroffen. Laut Handelsverband sind das insgesamt rund 4.000 Unternehmer Wie die neue Steuer organisatorisch abgehandelt wird, könne man noch nicht sagen, teilte Amazon kürzlich mit. Auch bei Refurbed, einem Online-Marktplatz für generalüberholte Gebrauchsgüter, gebe es aktuell noch viele Fragezeichen, wie Mitgründer Peter Windischhofer berichtet.

So sei noch gar nicht klar, ob das Start-up überhaupt von der neuen Abgabe betroffen sein wird. Denn diese soll ab 1. Oktober 2026 für alle Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz in Österreich von 100 Millionen Euro gelten. Damit trifft sie laut Handelsverband 16 Online-Händler und -Marktplätze direkt. Um sich von der Steuerpflicht zu befreien, müssen Onlinehändler künftig nachweisen, dass ihr Umsatz unter dieser Grenze liegt. Doch wie sich der Umsatz konkret berechnet, stehe noch nicht fest, beklagt Windischhofer. "Wir haben momentan keine Planungssicherheit."

Aus diesem Grund könne man auch noch nicht genau sagen, wie die Umsetzung laufen würde. "Es wird auf die genaue Ausgestaltung der Regelung ankommen. Ich denke, dass uns die neue Steuer alle treffen wird: Uns als Marktplatz, die Händler und die Kunden", sagt Windischhofer. Die Steuer werde man wie der Versandhändler Otto gesondert auf der Rechnung ausweisen. "Und unseren wirtschaftlichen Fokus werden wir voraussichtlich von Österreich weg verstärkt auf andere Märkte richten", kündigt Windischhofer an.

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