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"Widerrufsbutton": Rücktritt bei Online-Käufen deutlich einfacher

Eine neue EU-Richtlinie verpflichtet Online-Shops, einen gut sichtbaren Button zum Widerruf anzubieten. Kunden sollen Käufe damit einfach rückgängig machen können.
Eine Person benutzt einen Laptop und hält eine Kreditkarte in der Hand.

Zusammenfassung

  • Unternehmen müssen künftig auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen „Widerrufsbutton“ anbieten, damit Online-Käufe einfacher rückgängig gemacht werden können.
  • Die Regelung gilt für Online-Verträge mit gesetzlichem Widerrufsrecht, während am Widerrufsrecht selbst und an der 14-tägigen Frist nichts geändert wird.
  • Die EU-Vorgabe gilt ab 19. Juni, in Österreich soll das entsprechende Gesetz laut Justizministerium spätestens bis Jahresende in Kraft treten.

Unternehmen müssen künftig auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen und gut lesbar platzierten "Widerrufsbutton" anbieten. Eine entsprechende EU-Richtlinie muss bis heute, Freitag, EU-weit umgesetzt werden. 

Damit sollen Kundinnen und Kunden Online-Geschäfte genauso einfach rückgängig machen können, wie sie abgeschlossen wurden. Bisher war die Möglichkeit häufig im Kleingedruckten versteckt oder eine aktive Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen für den Rücktritt notwendig.

Die Regelung gilt für alle Verträge, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit Unternehmen online abschließen und für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Dazu zählen etwa Online-Webshops, aber auch Verträge, die über Internet-Plattformen, Apps oder Spielekonsolen abgeschlossen wurden, informiert die Wirtschaftskammer auf ihrer Website.

Keine Änderung am Widerrufsrecht selbst

Am Widerrufsrecht selbst und an der gesetzlich vorgesehenen Rücktrittsfrist von in der Regel 14 Tagen ändert die neue Regelung nichts. Ausnahmen vom gesetzlichen Rücktrittsrecht bestehen wie bisher etwa für maßgeschneiderte oder verderbliche Waren.

Die EU-weite Vorgabe gilt zwar bereits ab 19. Juni, doch nicht bei allen österreichischen Online-Shops wird es jetzt schon einen Widerrufsbutton geben. Das entsprechende Gesetz verzögert sich in Österreich. Laut Justizministerium soll es spätestens bis Jahresende in Kraft treten, berichtet das Ö1-"Morgenjournal".

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