OeNB-Ex-Vize Duchatczek blitzt bei Gericht ab

OeNB-Ex-Vize Duchatczek blitzt bei Gericht ab
Der Ex-Vize-Gouverneur der Nationalbank klagte vor dem Arbeitsgericht seine Pension ein.

Keine 20 Minuten dauerte am Dienstag die Verhandlung am Wiener Arbeitsgericht, die Ex-Nationalbank-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek eine Niederlage einbrachte. „Die Klage wird wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen“, verkündete Richter Helge Eckert. Duchatczeks Anwalt Herwig Hauser wird die Klagsabweisung vor dem Oberlandesgericht bekämpfen.

OeNB-Ex-Vize Duchatczek blitzt bei Gericht ab
APA15253076-2 - 23102013 - WIEN - ÖSTERREICH: Der ehemalige Nationalbank-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek mit seinem Anwalt Herwig Hauser (r.) vor Beginn der Verhandlung gegen die Nationalbank anlässlich seines Pensionsanspruches am Mittwoch, 23. Oktober 2013, am Arbeits- und Sozialgericht in Wien. APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER
Duchatczek, der 37 Jahre in derNationalbank tätig war und zuletzt als Vize-Gouverneur fungierte, klagt seine Pension ein. Infolge der Bestechungsaffäre um die Nationalbank-Druckerei OeBS war er suspendiert worden. Später legte er seine Direktoriumsfunktion von sich aus zurück. Nach der Anklageerhebung hat ihn die Nationalbank sogar entlassen. Duchatczek beantragte die Pension, die wird ihm verweigert. Es geht um 36.000 Euro ASVG-Pension für das erste Jahr, 215.000 Firmenpension für die Folgejahre und 307.000 Euro Abfertigung.

Laut Gericht war Duchatczek weder ein „echter Arbeitnehmer“ noch in einer „arbeitnehmerähnlichen Funktion“. Denn: Als OeNB-Direktoriumsmitglied war er weisungsfrei. „Und er musste nach Beendigung seiner Funktion nicht fürchten, dass er gekündigt wird“, sagte Richter Eckert. „Er hatte die Zusicherung einer adäquaten Position in der OeNB.“ Vorstände einer Aktiengesellschaft fallen in die Zuständigkeit des Handelsgerichts. „Wir sind aber überzeugt, dass das Arbeitsgericht zuständig ist“, betont Anwalt Hauser. Duchatczek hatte vor seiner Bestellung als Vizegouverneur ein Dienstverhältnis mit der OeNB, das nie aufgelöst wurde, sondern nur ruhte – und somit einen Pensionsanspruch.

Klage gegen "Solidarbeitrag" abgewiesen

Indes holten sich auch die 1400 aktiven und früheren OeNB-Mitarbeitern, die gegen den seit Anfang 2013 abverlangten Pensionssicherungsbeitrag (3,3 Prozent) geklagt haben, eine Abfuhr. Das Arbeits-und Sozialgericht könne die eingeklagte Überprüfung der Verfassungskonformität von Gesetzen nicht beantragen, so die Vorsitzende Richterin. Bereits in der ersten Verhandlungsrunde wurde somit das Zivilverfahren erwartungsgemäß beendet. Die Kläger streben nun den Gang in die zweite Instanz an.

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