"Nivea"-Blau: Markenstreit muss neu aufgerollt werden

Der deutsche Konsumgüterkonzern hat seinen Umsatz vor allem dank florierender Geschäfte mit Kosmetika in den ersten neun Monaten in die Höhe geschraubt. Sorge bereitet aber das Klebstoffgeschäft rund um Tesa. Zwar bekräftigte der Nivea-Hersteller am Dienstag seine Gesamtjahresprognose, für den Klebstoffbereich nahm er seine Umsatzerwartung aber zurück.
Konkurrent Unilever hatte Löschung der Marke beantragt. Beiersdorf hat nun einen vor Gericht einen Teilsieg errungen.

Im Prozess um die Löschung der Farbmarke "Nivea"-Blau hat Beiersdorf vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) einen Etappensieg errungen. Der Fall müsse vor dem Bundespatentgericht neu aufgerollt werden, entschieden die Karlsruher Markenrichter am Donnerstag. Das Bundespatentgericht hatte 2013 die Löschung der Marke bestätigt. (Az.: I ZB 65/13)

Beiersdorf hat seit 2007 einen dunkelblauen Farbton mit der Bezeichnung "Pantone 280 C" für Mittel der Körper-und Schönheitspflege geschützt. Konkurrent Unilever hatte die Löschung der Marke beantragt. Das Unternehmen stellt unter anderem Kosmetika der Marke Dove her. Das Bundespatentgericht habe zu strenge Maßstäbe für den Schutz der Marke angelegt, entschied der BGH.

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