Neuer Fixkostenzuschuss präsentiert

Unternehmen können ab heute Nachmittag den Fixkostenzuschuss in Höhe von bis zu 800.000 Euro beantragen. Die Details.

Neue Corona-Hilfen: Fixkostenzuschuss 2 und Umsatzersatz

Es war ein langes Tauziehen mit der EU-Kommission, doch jetzt stehen die Details für die zweite Tranche des Fixkostenzuschusses in Österreich. Österreich und Deutschland seien bisher die einzigen Länder, die diesen Rahmen in Anspruch nehmen wollen, so ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel heute Vormittag vor Journalisten. 

Im Zuge des Fixkostenzuschusses I sei die Pandemie als Naturkatastrophe geführt worden - dies habe die EU-Kommission jetzt "in Abrede gestellt". Zeitraum für die neue Förderung ist von Mitte September 2020 bis Juni 2021.

Ab heute Nachmittag ist die Beantragung des Fixkostenzuschusses mit einer Deckelung von 800.000 Euro pro Unternehmen möglich. Dabei ist ein Umsatzrückgang von 30 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum notwendig. Er wird in zwei Tranchen ausbezahlt - zuerst 80 Prozent der beantragten Summe, danach 20 Prozent. Für Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 120.000 Euro ist eine Pauschalierung möglich.

Bis zu 30 Prozent des entgangenen Umsatzes können so ohne Steuerberater geltend gemacht werden, so Blümel. Neu ist, dass jetzt auch etwa Leasingraten und frustrierte Aufwendungen - also jene etwa für Events oder Reisen, die vor dem 16. März 2020 gesetzt wurden - im Fixkostenkatalog enthalten sind.

Seit Freitag gibt es jetzt zusätzlich eben "die Erlaubnis der Kommission, einen Fixkostenzuschuss nach europäischen Vorgaben bis drei Millionen Euro" pro Betrieb bereitzustellen, betonte Blümel. Auch hier ist ein Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent nötig, dieses Modell wird ebenfalls in zwei Tranchen ausbezahlt. Bei Unternehmen mit Umsätzen über 40 Millionen Euro ist in beiden Fällen eine verpflichtende Prüfung für die Zuschüsse nötig. Unternehmen mit Finanzstrafen von mehr als 10.000 Euro sind ausgeschlossen. 

Es gibt aber Unterschiede: Eine Pauschalierung für Kleinstunternehmer beispielsweise ist beim drei-Millionen-Euro-Modell nicht enthalten. Außerdem gibt es keinen Fixkostenkatalog. Grundsätzlich fließt diese Beihilfe nur für jenen Teil der Fixkosten, der nicht von Unternehmensgewinnen gedeckt ist. Damit ist die Berechnung kompliziert und in der Regel nur im Nachhinein möglich, so Blümel, da die Verluste im Voraus schwer zu schätzen seien.

Auch diese Förderung läuft unter der Bezeichnung Fixkostenzuschuss 2, hat aber eine andere Rechtsbasis und Berechnungsweise als der ab sofort beantragbare Fixkostenzuschuss 2 mit bis zu 800.000 Euro.

Die Beantragung des Fixkostenzuschusses kann in beiden Modellen stattfinden, so Blümel - je nachdem, welches Modell für das jeweilige Unternehmen das günstigere ist.

Man wolle mit den Wirtschaftshilfen, die in den meisten Fällen auch Beschäftigungshilfen seien, "unterstützen, entlasten und rausinvestieren", so der Grüne Vizekanzler Werner Kogler bei dem gemeinsamen Termin mit Blümel.

Auch Umsatzersatz kann beantragt werden

Abgesehen vom Fixkostenzuschuss kann ab heute Nachmittag auch der Umsatzersatz für Unternehmen, die im zweiten Lockdown zusperren mussten, beantragt werden. Für Dienstleister werden 80 Prozent des Vorjahres-Umsatzes vom Staat gezahlt, für Handelsunternehmen 20, 40 oder 60 Prozent. Kriterien dafür sind der Rohertrag der Branche, mögliche Aufholeffekte und die Verderblichkeit der Ware, erläuterte Blümel.

Die Staffelung sei mit dem Verfassungsdienst abgeklärt. Autohändler oder Möbelgeschäfte können demnach nur mit 20 Prozent Umsatzersatz rechnen, Baubedarf oder Metallwarenhandel mit 40 Prozent, Blumenhändler oder Textil- und Schuhverkauf mit 60 Prozent.

Unterschiedliche Reaktionen

Freude herrschte in der Wirtschaft über die Möglichkeit zur Beantragung der beiden Beihilfen. Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheiz Kopf wiesen darauf hin, dass der Umsatzersatz wichtig sei, um die Lockdown-Folgen zumindest teilweise zu kompensieren. "Mit dem Fixkostenzuschuss 2 ist es gelungen, eine breit angelegte Lösung zu finden, sodass möglichst viele Betriebe quer durch alle Branchen unterstützt werden", heißt es in ihrer gemeinsamen Aussendung.

"Diese Maßnahme ist für viele Betriebe überlebenswichtig, um Ausfälle und teilweise drastischen Entfall ihrer Geschäftsgrundlage einigermaßen zu überstehen", freute sich Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) ebenfalls über den Fixkostenzuschuss 2.

"Der erweiterte Umsatzersatz sowie der Fixkostenzuschuss 2 sorgen dafür, dass wir Händlerinnen und Händler wieder eine Zukunftsperspektive haben", so Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): "Das ist gut, richtig und wichtig." Der Handel sei sehr vielfältig und breit aufgestellt. "Daher ist die Differenzierung auch durchaus nachvollziehbar."

Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will nimmt den im Handel gestaffelten Umsatzersatz hingegen eher kühl "zur Kenntnis". Der Handelsverband hatte für alle Handelsunternehmen 80 Prozent Umsatzersatz gefordert. Wenigstens sollte das Geld jetzt rasch fließen, damit vor allem die im November fälligen doppelten Gehälter bedient werden können. Lob gibt es von Will für den FKZ 2, vor allem dass er stufenlos und aliquot in Höhe des Umsatzrückgangs ausbezahlt wird.

Der Fixkostenzuschuss 2 sei "eine dringend notwendige Überlebenshilfe für zehntausende Betriebe, die Tag für Tag um ihre Existenz kämpfen", so Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter wirft Blümel vor, er habe die kleinen und mittleren Unternehmen "monatelang in der Luft hängen lassen, weil er aus parteipolitischen Gründen seinen sinnlosen Streit mit der EU-Kommission inszenieren wollte". Denn der heute bekanntgegebene Fixkostenzuschuss 2 bis 800.000 Euro werde auf der gleichen Rechtsgrundlage beantragt, die seit dem Sommer gelte. "Blümel hat den österreichischen Unternehmen mitten in der größten Krise vier Monate lang die Hilfen verweigert, die sie zum Überleben brauchen", schreibt Matznetter in einer Aussendung und fordert Blümel zum Rücktritt auf.

"Die bisherigen Wirtschaftshilfen von ÖVP und Grünen waren weder zielgerichtet, noch großzügig und schon gar nicht trafen diese bei den Unternehmen rasch ein", kritisiert FPÖ-Wirtschaftssprecher Erwin Angerer. "Auch diese heute von Kogler und Blümel angekündigten Hilfsmaßnahmen werden nicht das bringen, was großspurig von ÖVP und Grünen angekündigt wurde", glaubt Angerer.

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