Neue Strafanzeige: Mauscheleien beim Rohrleitungsbau
Sie sichteten über Monate Tausende Seiten aus Ermittlungsakten, holten sich Rat bei namhaften Vergaberechtsexperten und kamen nun zum Schluss, dass sich der Verdacht von jahrelangen illegalen Preisabsprachen beim Bau von Fernwärmeleitungen in vier Bundesländern erhärtet hat. Am Mittwochnachmittag haben die designierte Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger und ihre Mitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft Wien Strafanzeige gegen vier namentlich genannte Energieversorger erstattet: wegen des Verdachts der Untreue, des schweren Betruges und nach dem Unternehmensstrafrecht. Sie soll nun prüfen, ob leitende Mitarbeiter der Energieversorger bei Auftragsvergaben strafrechtlich relevante Tatbestände verantworten zu haben.
Nachdem der österreichische Rohrleitungs-Bauunternehmer Peter Peninger als Geschädigter dieser mutmaßlichen Mauscheleien den Stein ins Rollen gebracht hatte, leitete die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Jahr 2011 Ermittlungen ein. Laut Neos dümpeln die Ermittlungen bloß dahin und mündeten gerade einmal in zwei Strafanträgen, sprich Anklagen vor dem Einzelrichter.
Zum Teil wurden die umfangreichen Vorwürfe einfach ohne Verfahren eingestellt. Unter anderem „mangels Nachweisbarkeit“.
„Strafrechtliches Substrat“
„Seit Jahren geht in dieser Causa kaum etwas weiter. Wir haben uns mit Experten durch die Ermittlungsakten gearbeitet und kommen zum Schluss, dass hier sehr wohl strafrechtlich relevantes Substrat vorliegt und es sich hier um ein System handelt, bei dem auch der Verdacht der Untreue und des Betruges im Raum stehen“, sagt Beate Meinl-Reisinger im Gespräch mit dem KURIER. „Wir wollen jetzt Druck machen, damit endlich was weitergeht. Zudem schalten wir in dieser Causa die Bundeswettbewerbsbehörde ein.“
Meinl-Reisinger führt in ihre Anzeige einige Beispiele für angebliche Manipulationen an. So soll der Geschäftsführer eines Rohrleitungsbauers einen Mitbewerber im März 2011 aufgefordert haben, ein Deckoffert, sprich ein Scheinangebot, zu legen oder sich von der Angebotslegung überhaupt zu verabschieden.
Der betroffene Unternehmer informierte daraufhin den Energieversorger, der die Ausschreibung machte. Letztendlich hat das Unternehmen des unlauteren Geschäftsführers den Millionenauftrag erhalten. Zugleich soll bei dieser Vergabe das Zuschlagskriterium nachträglich geändert und das Bundesvergabegesetz verletzt worden sein.
In einem weiteren Fall soll ein unseriöser Konkurrent dem Unternehmer ebenfalls „Deckangebote“ ans Herz gelegt haben. „Betont wurde dabei, dass er sowieso keine Chance hätte, den Auftrag zu erhalten, weil der Konkurrent aufgrund einer vertikalen Absprache den Zuschlag erhalte“, heißt es in der Anzeige weiter. Tatsächlich erhielt dieser Konkurrent dann „als Billigstbieter“ den Auftrag. Die Liste der weiteren Verdachtsfälle ist lang.
„Steuerzahler geschädigt“
„Fest steht, dass es um Auftragsvergaben in Millionenhöhe geht und wir davon ausgehen, dass die Steuerzahler massiv geschädigt wurden und nach wie vor werden“, sagt die Neos-Politikerin. Sie hegt den Verdacht, dass (frühere) Mitarbeiter dieser Energieversorger von der „rechtswidrigen Vergabepraxis nicht nur wussten, sondern dabei auch bewusst mitgewirkt haben“. Meinl-Reisinger fügt noch hinzu: „Nicht zuletzt führen derart unlautere Methoden dazu, dass nicht das günstigste beziehungsweise beste Angebot zum Zug kommt.“
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