Namensschild: Mieter kann 1000 Euro Entschädigung verlangen

Namensschild:  Mieter kann 1000 Euro Entschädigung verlangen
Zugleich hat ein Mieter auch ein Recht auf ein Namensschild an der Gegensprechanlage. Das muss er selbst anbringen.

Die Aufregung ist groß. Aufgrund einer erfolgreichen Datenschutz-Beschwerde eines Mieters muss Wiener Wohnen nun die Namen auf 220.000 Klingelschildern entfernen und durch die Türnummern ersetzen. „Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO müsste Wiener Wohnen von allen 220.000 Mietern die Einwilligung für Namensschilder an der Gegensprechanlage einholen, da es sich dabei rechtlich um die Verarbeitung personenbezogener Daten handelt“, sagt der Wiener Anwalt Ewald Scheuer zum KURIER. „Das ist praktisch nicht umsetzbar, deshalb werden jetzt alle Mieter zur Nummer.“ Denn beim Aushang eines Namens, als solcher gilt das Klingelschild, handelt es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Anton Holzapfel vom Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft, bestätigt, dass es seit einigen Jahren bei Neubauten längst üblich ist, nur noch die Türnummern anzuführen. "Wir haben uns das im Vorfeld der Datenschutz-Grundverordnung lange überlegt und unsere Mitglieder auch beraten", sagt Holzapfel zum KURIER. "Es gibt eine Reihe von Leuten, die ihren Namen aber draußen nicht stehen haben wollen." Aber der Aufwand, von allen Mietern eine Zustimmung einzuholen, wäre "verrückt", denn eine Zustimmung zum Namensschild kann man jederzeit widerrufen. "Man wird ohne viel Emotionalität in der Regel auf das System mit den Türnummern umsteigen", sagt Holzapfel

Gilt seit dem Jahr 1980

Neu ist diese Anonymisierung nicht. „Die Verpflichtung zur Anonymität gilt seit 1980, wir haben schon 1984 davon berichtet“, sagt Hans Zeger von der Arge Daten zum KURIER. Mit der DSGVO sind aber die Sanktionen verschärft worden. Es sei aber typisch Österreich, sagt der Datenschutz-Experte, dass man sich bisher hierzulande nicht darum gekümmert habe.

Namensschild:  Mieter kann 1000 Euro Entschädigung verlangen

"Wird der Anspruch auf Anonymität im höchstpersönlichen Lebensbereich ignoriert, kann Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingelegt werden. Das ist ein eher zahnloses Verwaltungsverfahren", erklärt Zeger. "Wesentlich effizienter ist das Einbringen einer Unterlassungs- und Schadenersatzklage beim Zivilgericht. Die meisten Rechtsschutzversicherungen finanzieren auch derartige Schadenersatzklagen." Nachsatz: "Mit dem Anbringen des Namens in einem öffentlichen Bereich ohne ausreichende Zustimmung erfolgt eine Datenschutzverletzung. Allein aus diesem Titel gebührt ein immaterieller Schadenersatzanspruch, der zwar für Türschilder noch nicht ausjudiziert ist, bei vergleichbaren Fällen aber etwa 1000 Euro pro Betroffenen betragen hat."

Er empfiehlt daher allen Betroffenen, "nach Abmahnung des Vermieters oder der Hausverwaltung und verstrichener Frist (typisch sind drei bis sieben Tage) einen Schadenersatzbetrag von 1000 Euro zu fordern und notfalls einzuklagen".

Indes hat ein Mieter aber auch ein Recht auf Bekanntheit. Das heißt, er hat ein Recht auf ein Namensschild, sagt Zeger. Er kann selber ein Namenschild auf die Klingeltaste an der Gegensprechanlage anbringen.

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