Mitarbeiterprämie: 500-Euro-Bonus kommt steuerfrei
Zusammenfassung
- Unternehmen in Österreich können Beschäftigten von Juli bis Dezember 2026 eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 500 Euro auszahlen.
- Prämie und steuerfreie Gewinnbeteiligung dürfen gemeinsam die steuerfreie Obergrenze von 3.000 Euro nicht überschreiten.
- Die Auszahlung ist freiwillig, ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht, und die Maßnahme soll Arbeitnehmer angesichts steigender Lebenshaltungskosten entlasten.
Für viele Arbeitnehmer in Österreich gibt es seit Juli gute Nachrichten: Unternehmen können ihren Beschäftigten heuer wieder eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 500 Euro auszahlen.
Die Regelung gilt für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2026 und soll Beschäftigte in Zeiten finanzieller Belastungen zusätzlich entlasten und bleibt komplett von der Lohnsteuer befreit.
Gemeinsame Obergrenze bei 3.000 Euro
Ganz ohne Einschränkung kommt die Regelung jedoch nicht. Wer vom Arbeitgeber neben der Prämie auch noch eine steuerfreie Gewinnbeteiligung erhält, muss aufpassen: Beide Beträge dürfen zusammen die Grenze von maximal 3.000 Euro steuerfrei nicht überschreiten. Alles, was über diesen Deckel hinausgeht, müsste regulär versteuert werden.
Der Bonus ist freiwillig. Ob Arbeitnehmer die Prämie tatsächlich erhalten, hängt allein von ihrem Arbeitgeber ab. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Auszahlung gibt es nicht.
Mit der Neuauflage der Mitarbeiterprämie setzt die Bundesregierung eine Maßnahme fort, die bereits in den vergangenen Jahren als steuerfreie Sonderzahlung genutzt werden konnte. Ziel ist es, Arbeitnehmer angesichts steigender Lebenshaltungskosten finanziell zu unterstützen.
Kein Anspruch für Arbeitnehmer
Die Prämie ist freiwillig. Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die 500 Euro. Ob überhaupt etwas ausbezahlt wird, entscheidet der Arbeitgeber.
Nicht jeder Betrieb kann die Prämie steuerfrei auszahlen
Die Steuerfreiheit setzt eine sogenannte lohngestaltende Vorschrift voraus. In der Praxis bedeutet das meist, dass die Prämie in einem Kollektivvertrag oder einer entsprechenden Betriebsvereinbarung vorgesehen sein muss. Fehlt eine solche Grundlage, ist die steuerfreie Auszahlung oft nicht möglich.
Die Zahlung muss zusätzlich erfolgen
Der Bonus darf kein Ersatz für bestehendes Entgelt sein. Ein Arbeitgeber kann also nicht einfach einen regulären Bonus oder eine Gehaltserhöhung als Mitarbeiterprämie umetikettieren. Es muss sich um eine zusätzliche Leistung handeln, die bisher üblicherweise nicht gewährt wurde.
Nur Lohnsteuerfrei
Ein wichtiger Punkt, der oft untergeht: Die Prämie ist nicht komplett abgabenfrei. Befreit ist nur die Lohnsteuer. Sozialversicherung sowie diverse Lohnnebenkosten fallen weiterhin an. Das ist ein deutlicher Unterschied zu früheren Teuerungsprämien.
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