Per Steuer-App Geld zurück: "Da kommt ein 15. Monatsgehalt heraus"
Spätestens Anfang März, wenn der Arbeitgeber den Jahreslohnzettel sowie Kirche und NGOs ihre Beitrags- und Spendendaten an die Finanz übermittelt haben, stellt sich wieder die Frage nach dem Steuerausgleich. Brauche ich einen Steuerberater, gibt es Anleitungen im Internet oder eine App, die mir hilft? Kenne ich mich selbst gut genug aus?
Wer im Vorjahr nur einen Arbeitgeber hatte, kann auch bis in den Herbst auf die automatische Steuergutschrift („antragslose Veranlagung“) durch das Finanzamt warten.
Wer den Lohnsteuerausgleich jedoch selbst macht und über FinanzOnline einreicht, kommt schneller zur möglichen Gutschrift – meist springt auch deutlich mehr heraus.
Hakerl machen
Außergewöhnliche Belastungen oder individuelle Werbungskosten kann die Finanz nicht berücksichtigen. Noch wichtiger sind Kosten für Kinder. Zum Beispiel den Alleinverdienerabsetzbetrag berücksichtigt das Finanzamt nicht, obwohl es ja alle Daten aus der Familienbeihilfe hätte, weiß Dominik Sprenger. Auch Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag oder Familienbonus Plus müssen eigens beantragt werden. „Entscheidend ist daher, dass man bei der Arbeitnehmerveranlagung das Hakerl beim Absetzbetrag wirklich macht, automatisch bekommt man das Geld nicht“, sagt der Steuerexperte.
Sprenger ist gelernter Bilanzbuchhalter und Geschäftsführer von „relax-tax“ – eine vor fünf Jahren gestartete App, die Steuerzahlern bei der Arbeitnehmerveranlagung das Leben erleichtert.
Dominik Sprenger, Mitgründer von "relax-tax"
Das beginnt schon beim seit Oktober verpflichtenden Zugang bei FinanzOnline über die ID Austria (bzw. eine Zwei-Faktor-Authentifizierung). Sprenger: „Speziell für ausländische Staatsbürger, die hier arbeiten und Steuer zahlen, ist das ein echter Spießrutenlauf mit Wartezeiten von drei bis sechs Monaten, bis man eine ID Austria hat. Da reden wir aber von rund einer Million Beschäftigten in Österreich.“
Wer jedoch Apps wie „relax-tax“ oder „taxefy“ nutzt, muss nicht selbst in FinanzOnline einsteigen – und braucht folglich keine ID Austria. Die Apps kommen ohne Fachchinesisch oder sperriges Amtsdeutsch aus. Bei „relax-tax“ wickelt der elektronische Helfer für einen Fixbetrag – unabhängig davon, wie hoch die Steuergutschrift ausfällt – mittels Fragebogen den gesamten Lohnsteuerausgleich ab.
Auch in komplizierteren Fällen, wie nach der Pleite der Firma. Bei 6.800 Insolvenzen 2025 stellt sich für Zigtausende Arbeitnehmer die Frage, wie es mit Gehalts- und Abfertigungsansprüchen und ihrer steuerlichen Behandlung aussieht. Dabei hat der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) eine wichtige Rolle.
Der Fonds zahlt nach ein paar Monaten Gehälter oder Abfertigungen aus, die das Unternehmen wegen der Pleite nicht mehr leisten konnte. Der IEF fungiert dabei wie ein Ersatzarbeitgeber, das heißt, er zieht 15 Prozent Steuer ab und leitet einen Lohnzettel an das Finanzamt weiter.
Nachzahlung droht
Damit kommen dort freilich zwei Lohnzettel an, einer vom früheren Arbeitgeber und einer vom IEF – was eine Arbeitnehmerveranlagung verpflichtend macht. Und dabei droht nicht selten eine Steuernachzahlung, weil in aller Regel der individuelle Steuersatz des Arbeitnehmers höher ist als die 15 Prozent, die der IEF schon abgezogen hat. Sprenger: „Bei Gutverdienern kann das nach der Insolvenz der Firma ein zweiter Schock sein. Bei Geringverdienern ist auch eine Gutschrift möglich. Das kann in beide Richtungen gehen.“
Bei der „Negativsteuer“ ist das anders, hier bekommen Anspruchsberechtigte auf jeden Fall Geld zurück. Es geht um Pensionisten oder Arbeitnehmer (z. B. Teilzeitkräfte, Ferialpraktikanten, Lehrlinge), deren Einkommen so gering ist, dass sie keine Lohnsteuer zahlen müssen. Die Steuerfreigrenze für 2025 liegt (inkl. 13. und 14. Gehalt) bei einem Bruttojahreseinkommen von etwa 19.424 Euro. Wer weniger verdient, bekommt bis zu 55 Prozent der übers Jahr bezahlten Sozialversicherungsbeiträge als sogenannte „Negativsteuer“ vom Finanzamt zurück.
Für das Jahr 2025 sind das maximal 1.277 Euro für Arbeitnehmer – mit Pendlerpauschale 1.398 Euro. Sprenger: „Da kommt für Geringverdiener so viel wie ein zusätzliches monatliches Nettogehalt heraus – also mehr oder weniger ein 15. Monatsgehalt.“
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