Ministerrat: Steuerfreie Mitarbeiter-Prämie von bis zu 500 Euro
Zusammenfassung
- Der Ministerrat bringt ein Gesetzespaket mit Anti-Betrugsmaßnahmen, steuerfreier Mitarbeiter-Prämie und neuen Tarifen für Aufenthaltstitel auf den Weg.
- Die steuerfreie Mitarbeiter-Prämie bis zu 500 Euro gilt auch 2026, zudem werden Feiertagsentgelte für land- und forstwirtschaftliche Arbeitnehmer klargestellt.
- Als Anti-Bürokratie-Maßnahme entfällt die Auszeichnung von Standardzimmerpreisen, während Strafen bei Verstößen gegen Preisauszeichnung erhöht werden.
Der Ministerrat hat am Dienstag ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das unter anderem mit Anti-Betrugsmaßnahmen die Gegenfinanzierung der Mehrwertsteuer-Senkung auf Grundnahrungsmittel teil-kompensieren soll. Weiters darin enthalten ist eine steuerfreie Mitarbeiter-Prämie. Zudem werden die Tarife für Aufenthaltstitel festgelegt.
Das ganze ist in einem "Budgetmaßnahmengesetz" zusammengefasst. Im Wesentlichen enthält es Maßnahmen, die schon mit Jahresmitte in Kraft treten sollen, weshalb sie nicht ins Budgetbegleitgesetz geschrieben werden, das erst im Juli beschlossen wird. Der Begutachtungsentwurf für dieses wird demnächst erwartet.
Anti-Betrugsmaßnahmen
Zu den Maßnahmen, die nun via Ministerrat auf den Weg geschickt wurden, gehören Nachschärfungen bei der Wegzugbesteuerung. Konkret wird es eine jährliche Meldepflicht für Personen geben, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und "stille Reserven" von über 100.000 Euro haben. Der Steuerpflichtige wird der Abgabenbehörde nachweisen müssen, dass hinsichtlich der nicht festgesetzten Abgabenschuld noch kein die Festsetzung auslösendes Ereignis (z. B. Veräußerung des Wirtschaftsgutes oder Derivates) eingetreten ist.
Weiters sollen im Kampf gegen Scheinunternehmensgründungen dem Amt für Betrugsbekämpfung Auskünfte aus dem Kontenregister gewährt sowie die Berechtigung zu Auskunftsverlangen an Kreditinstitute erteilt werden. Dabei soll zur Wahrung des Rechtsschutzes das Bundesfinanzgericht zur Überprüfung berufen werden und die Auskunftsberechtigung auf jene Sachverhalte beschränkt werden, bei denen bereits eine Verdachtsmitteilung an das betroffene Unternehmen erfolgt ist und die Aufforderung zur Herausgabe der Bankunterlagen erfolglos geblieben ist.
Steuerfreie Mitarbeiter-Prämie bis zu 500 Euro
Für Beschäftigte erfreulich ist, dass es auch für 2026 die Möglichkeit einer steuerfreien Mitarbeiter-Prämie gibt. Dies gilt für den Zeitraum Juli bis Dezember mit einer Maximalhöhe von 500 Euro. Werden 2026 sowohl eine Mitarbeiterprämie als auch eine Gewinnbeteiligung gewährt, kann insgesamt nur ein Betrag von 3 000 Euro steuerfrei bleiben. Was die Steuerfreiheit von Feiertagsentgelten angeht, wird im Gesetz klar gestellt, dass diese auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Land- und Forstwirtschaft, etwa Saisonarbeitskräften, zu Gute kommt.
Die Neuausstellung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln ist nach Umsetzung des europäischen Asylpakts kostenpflichtig. Nunmehr werden im Gesetz die Tarife dafür festgelegt. Demnach soll die Gebühr für Personen ab 16 Jahren 91 Euro und für Personen bis 16 Jahre 39 Euro betragen.
Im Bereich der Abgeltung von Reisekosten wird der erhöhte Beförderungszuschuss abgeschafft sowie der Jahresdeckel für Beförderungszuschüsse auf die Kosten des Klimaticket Ö Classic abgesenkt. Der diese Kosten übersteigende Anteil ist lohnsteuerpflichtig.
Keine Standardzimmerpreise mehr
Als Anti-Bürokratie-Maßnahme ausgeschildert wird, dass bei Beherbergungsunternehmen die Verpflichtung zur Auszeichnung der Standardzimmerpreiskategorien im Eingangsbereich entfallen soll, da diese nicht mehr zeitgemäß sei.
Die Strafen bei Verstößen gegen die Preisauszeichnung sollen analog zu den Strafhöhen im Anti-Mogelpackungs-Gesetz erhöht werden. In einem ersten Schritt ist im Sinne von "Beraten statt Strafen" ein Verbesserungsauftrag zu erteilen. Erst wenn diesem innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachgekommen wird, ist eine Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro pro Produkt, maximal jedoch bis zu 10.000 Euro zu sanktionieren. Im Wiederholungsfall sind bis zu 3.750 Euro pro Produkt, höchstens bis zu 15.000 Euro zu verhängen.
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