Miet-Rückstände werden bis März 2021 gestundet

Miet-Rückstände werden bis März 2021 gestundet
Justizministerium weitet Frist um weitere drei Monate aus. Schutz vor Delogierung bis 30. Juni 2022.

Wer wegen Corona in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist und seine Miete nicht mehr bezahlen kann, erhält einen weiteren Aufschub. Die ursprüngliche Frist mit Jahresende wird bis Ende März ausgedehnt, kündigt  Justizministerin Alma Zadic (Grüne) im Vorfeld des heutigen Justizausschusses an. Vor Delogierung geschützt sind Mieter unverändert bis ins Jahr 2022 hinein.

Die Mietzinsrückstände aus dem Frühjahr können konkret bis 30. Juni 2022 nicht dazu führen, dass Mieter deswegen ihre Wohnung verlieren. Dies und die Stundung beziehen sich auf Personen, die aufgrund corona-bedingter Einkommensverluste zwischen 1. April und 30. Juni Schwierigkeiten hatten, ihre Wohnungsmiete zu zahlen.

Keine Räumungen

Darüber hinaus können Räumungsexekutionen auf Antrag der Mieter bis zum 30. Juni kommenden Jahres weiterhin erleichtert aufgeschoben werden. Das soll ihnen mehr Zeit geben, eine neue Unterkunft zu finden. Räumungen werden nur in absoluten Ausnahmefällen durchgeführt.

Die verlängerten Regelungen sollen für alle Wohnraummieten gelten, nicht aber für Geschäftsräume oder Pacht. Die Bestimmung kommt freilich nur zur Anwendung, wenn die Nichtzahlung auf den Auswirkungen von Corona beruht. "Wir lassen es nicht zu, dass jemand unverschuldet vor die Türe gesetzt wird, denn Wohnen ist ein Grundrecht", so Zadic in einer schriftlichen Stellungnahme.

Kommentare