MEL-Anleger klagen Republik Österreich

MEL-Anleger klagen Republik Österreich
Vorwurf: "Finanzielle Schädigung durch Versäumnisse der Aufsichtspflicht der FMA".

Im Anlegerskandal Amis wurde die Republik Österreich wegen Versagens der Bundeswertpapieraufsicht, heute Finanzmarktaufsicht, zur Entschädigung der Anleger verdonnert. Auch der Betrugsfall AvW dürfte die Republik eine Stange Geld kosten. Laut Gutachter Fritz Kleiner hat die Aufsicht den Kursmanipulationsverdacht nicht ausreichend verfolgt. Folglich sei sie mitverantwortlich für den Schaden der AvW-Kunden. Nur im Investmentskandal Meinl European Land (MEL), der 2007 losbrach, sind diverse Amtshaftungsklagen der Anleger ins Leere gegangen. Die Gerichte sahen keinen Zusammenhang zwischen den herben Verlusten der MEL-Anleger und einem Fehlverhalten der FMA.

Neue Vorwürfe

Nun wollen es 41 geschädigte MEL-Anleger ganz genau wissen. Da ihre Ansprüche zu verjähren drohten, haben sie nun über Anwalt Wolfgang Haslinger Amtshaftungsklagen gegen den Bund eingebracht. Begründung: Sie seien "durch Versäumnisse der Aufsichtspflicht der FMA finanziell geschädigt" worden. Streitwert: insgesamt 1,3 Millionen Euro. "Es liegen neue Fakten auf dem Tisch, die in den früheren Verfahren noch kein Thema waren", sagt Anwalt Haslinger. "Die FMA wusste bereits im Jahr 2005, dass es sich bei den MEL-Papieren keineswegs um eine sichere Anlage handelt, wie dies die MEL-Werbelinie suggerierte, sie blieb aber grob fahrlässig untätig."

So hat die FMA 2005 bei der Wiener Wertpapierfirma T. beanstandet, dass sie die MEL-Papiere als ausgewogene, sprich sichere Anlage vermittelt. Die Firma T. musste daraufhin die MEL-Zertifikate vom Risiko her höher stufen: auf "dynamische Veranlagung". "Nicht nachvollziehbar ist, weshalb die FMA diese Höherstufung nicht flächendeckend allen Wertpapierfirmen und der Meinl Bank als Ersteller der Werbeprospekte aufgetragen hat", heißt es in der Klage. Zugleich hätte die FMA die irreführende Anpreisung der MEL-Papiere als "sichere Anlage" untersagen müssen. Den Klägern wäre dadurch ein Schaden erspart geblieben, weil sie die MEL-Zertifikate erst gar nicht gekauft hätten. FMA-Sprecher Klaus Grubelnik sagt zu den Vorwürfen: "Wir kommentieren Amtshaftungsklagen grundsätzlich nicht."

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