Meischbergers Villa droht die Zwangsversteigerung
Der Streit um die 380 Quadratmeter große Luxus-Villa in Wien-Döbling, die Walter Meischberger früher besaß, spitzt sich zu. Gegen die Liegenschaftsgesellschaft, der das Designerhaus heute gehört, ist am Landesgericht Graz ein Konkursantrag eingebracht worden. Am 22. Oktober ist die Einvernahme-Tagsatzung, sprich die erste Anhörung, anberaumt. Der Insolvenzantrag stammt von Meischbergers Freund aus besseren Tagen, Thomas R. Er will 400.000 Euro plus vier Prozent Zinsen zurück.
Zur Erinnerung: Ex-Werber Heinrich Schuster hat Meischberger vor Jahren eine Million Euro geborgt, damit dieser seine Steuerschuld ("Buwog-Provision") begleichen konnte. Auch Thomas R. half Meischi mit 400.000 Euro aus. Zur Absicherung dieser Darlehen wurde Meischbergers Villa in eine 2011 gegründete Gesellschaft eingebracht. Ausgemacht war: Gibt die Justiz Meischis beschlagnahmte Konten frei, bezahlt er seine Schulden und bekommt sein Haus zurück. Ansonsten räumt er das Haus in der Wiener Waldaugasse und es wird verkauft.
Langwieriger Streit
Der Plan ging nicht auf. Der umstrittene Ex-Lobbyist kann bis heute nicht zahlen. Aber er bewohnt die Villa immer noch. Vor Kurzem hat Schuster die Delogierung Meischbergers bei Gericht durchgesetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Aber: Solange Meischberger die Villa noch bewohnt, muss er pro Monat 5000 Euro Benutzungsentgelt zahlen.
"Wenn der Konkurs eröffnet wird, wird das Haus versteigert", sagt Schuster zum KURIER. "Ich rechne aber nicht mit einer Eröffnung, weil der Wert der Liegenschaft deutlich höher ist als alle Forderungen. Es gibt ein aufrechtes Kaufangebot über 3,2 Millionen Euro." Nachsatz: "Dass Herr R. sein Geld zurückbekommt, war immer unstrittig." Die Hypo Vorarlberg, die die Villa mitfinanzierte, hat ein Pfandrecht (1,4 Millionen Euro) im Grundbuch eingetragen.
"Wir wollen eine Zwangsversteigerung verhindern, weil dadurch der wahre Wert der Villa vernichtet wird", sagt Jörg Zarbl, Meischbergers neuer Anwalt. "Wir sind weiterhin an einer gütlichen Einigung interessiert. Bisher ist eine solche an der mangelnden Gesprächsbereitschaft der Gegenseite gescheitert."
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