Meischberger verliert Prozess um Luxusvilla

Meischberger verliert Prozess um Luxusvilla
Ex-Werber Schuster gewinnt in zweiter Instanz - Meischberger will vor den OGH ziehen.

Im Streit um seine frühere Nobel-Villa in Wien-Döbling hat der ehemalige FP-Politiker und Ex-Lobbyist Walter Meischberger nun auch in zweiter Instanz - vor dem Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen - verloren. „Das Urteil des Bezirksgerichts Wien-Döbling ist voll bestätigt worden. Es ist rechtskräftig, dass der Kaufvertrag mit der Erwerb der Waldaugasse 3 GmbH rechtswirksam ist, und die Gesellschaft frei über die Villa verfügen kann“, sagt Ex-Werber Heinrich Schuster, dem die Gesellschaft gehört, im Gespräch mit dem KURIER. „Es war ein ganz normaler Kaufvertrag und keine Sicherheitsübereignung, wie behauptet wurde." Nachsatz: "Alle skurrilen Vorwürfe Meischbergers, die er in einer Strafanzeige erhebt, sind haltlos und brechen in sich zusammen.“

Außerdem muss der Ex-Lobbyist für gewisse Zeiträume Benützungsentgelt für die Villa zwischen 1200 und 5000 Euro pro Monat nachzahlen. Zugleich hat das Gericht festgestellt, dass die vertraglich festgelegte Räumungsverpflichtung per 31. Juli 2012 rechtmäßig ist. Detail am Rande: Meischberger ist tatsächlich erst am 21. Juni 2015 aus der Nobel-Villa ausgezogen.

Die Buwog-Causa

Laut dem Urteil war Meischberger "im Jahr 2010/2011 mit einer Einkommenssteuer-Nachforderung aus Buwog-Transaktionen in Höhe von 3,7 Millionen Euro belastet, und er hatte, um einem Strafverfahren zu entgehen, eine Selbstanzeige erstattet".

„Aufgrund dieses Umstands war es erforderlich, dass Meischberger den genannten Steuerbetrag bis zu einem feststehenden Zeitpunkt im März 2011 zur Gänze bezahlte“, heißt es im Urteil weiter. „Dem Kläger war es im Vorfeld gelungen, 700.000 Euro zu bezahlen und weitere 1,3 Millionen Euro aus der Rückabwicklung eines Immobilienfonds zur Abdeckung der Steuerschuld zu gewinnen, sodass noch ein Erfordernis von restlichen 1,7 Millionen Euro bestand.“

"In dieser Lage und angesichts des wachsenden Drucks wandte sich Meischberger an Bekannte um Hilfe, insbesondere auch an den befreundeten Heinrich Schuster", heißt es weiter. Schuster war bereit, Meischberger mit einer Million Euro unter die Arme zu greifen. Er lehnte aber eine hypothekarische Besicherung ab, sondern forderte die Gründung einer Gesellschaft, die die Liegenschaft ankaufte. Schuster setzte dazu einen Grazer Anwalt als Treuhänder ein.

Für den Fall, dass es Meischberger gelingen würde, die ihm zur Verfügung gestellten Gelder zurückzuzahlen, soll ihm die Möglichkeit einer Rückabwicklung des Liegenschaftskaufes in Aussicht gestellt worden sein.

„Ich kann mich noch genau erinnern, ich habe Meischberger mehr oder weniger gesagt, wenn er das Geld nicht bekommt, dann würde ich die Hütte verkaufen“, zitiert das Gericht Schusters Aussage aus den Verfahrensprotokollen. Schuster wollte Meischberger zwar helfen, aber zugleich wollte er laut Aktenlage „die Liegenschaft so erwerben, dass er sie notfalls auch wieder verkaufen kann, seine Ausgaben gedeckt sind bzw. vielleicht auch ein kleiner Gewinn herausschaut“. „Die Berufung vermag keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieser Aussagen zu erwecken", so der Richter.

Konter von Meischberger

Aus der Sicht Meischbergers liegt der Fall aber ganz anders. Die Vertragskonstruktion sei in Wahrheit eine sogenannte Sicherheitsübereignung gewesen. Der Kaufvertrag habe nur zur Absicherung eines Darlehens gedient. Diese Argumentation wurde laut Gericht erstmals ausführlich in der Berufung dargelegt. Und damit zu spät, um vom Gericht rechtlich berücksichtigt zu werden.

„Die Behauptung, der Kaufvertrag habe nur zur Absicherung eines Darlehens gedient, (…) wurde in der Klage nicht aufgestellt – im Übrigen auch nicht in den weiteren Verfahren (…)“, heißt es im Urteil weiter.

Außerordentliche Revision

Eine ordentliche Revision gegen das Urteil ist laut Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien nicht zulässig. „Das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange. Wir werden eine außerordentliche Revision einbringen“, sagt Meischbergers neuer Anwalt Jörg Zarbl. „Es ist eine Fehlentscheidung und eine falsche rechtliche Beurteilung und das hat nun der Oberste Gerichtshof zu klären.“ Nachsatz: "Es sind im Zusammenhang mit der Villa noch weitere Verfahren anhängig."

Zarbl legt Wert auf die Feststellung, dass er diesen Fall erst nach Abschluss des Verfahrens in erster Instanz übernommen hat. „Schuster ist nicht berechtigt, die Villa zu verkaufen", sagt Zarbl. "Außerdem hat mein Mandant gegen Herrn Schuster Strafanzeige erstattet. Wir werden sehen, was die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien ans Tageslicht fördern."

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