Freispruch für Meischberger und Co.

Freispruch für Meischberger und Co.
Neben dem Ex-FPÖ-Politiker waren zwei UBM-Vorstände wegen Untreue angeklagt.

Der ehemalige FPÖ-Spitzenpolitiker Walter Meischberger ist heute im Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf der Beihilfe zur Untreue "im Zweifel" freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, womit das Urteil vorerst noch nicht rechtskräftig ist. Bereits seit Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Meischberger. Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen zur Vorgeschichte, Anklage und Urteil des Verfahrens.

Was war die Ausgangslage?

Wir schreiben das Jahr 2005. Karl-Heinz Grasser ist Finanzminister. Das Ministerium sucht per Ausschreibung einen neuen Sitz für seine Zollabteilung. Am 24. Mai geht die Immobilienfirma UBM, eine Tochter des Baukonzerns Porr, als Sieger aus der Ausschreibung hervor. Die Zollbeamten sollen in die Brehmstraße 14 nach Wien-Simmering übersiedeln. Was einen Tag später passiert: Der Eingangsstempel einer Rechnung über 600.000 Euro von UBM an die Werbeagentur "ZehnVierzig", deren Inhaber der Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger ist, schreibt den 25. Mai. Ob es zwischen diesen beiden Ereignissen einen Zusammenhang gibt, das war Gegenstand von Ermittlungen. Denn einige Jahre später macht das Timing der Zahlung die Ermittler der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stutzig. Die Justiz ermittelt bereits seit geraumer Zeit gegen Grasser und Meischberger in der BUWOG-Affäre.

Was ist der Hintergrund für die Anklage?

Der erste Verdacht lautete auf Schmiergeldzahlungen von UBM an Karl-Heinz Grasser. Meischberger sei dabei der Mittelsmann Grassers gewesen, über dessen Werbeagentur das Geld von UBM an den Ex-Finanzminister floss. Während der Ermittlungen durch die WKStA konnte sich der Verdacht allerdings nicht erhärten. Eine mögliche Anklage gegen Karl-Heinz Grasser wurde schließlich fallen gelassen. Was übrig blieb, ist die Rechnung von 600.000 Euro an Walter Meischberger. Und der Umstand, dass er das Geld offensichtlich bekommen hat, ohne eine Gegenleistung geliefert zu haben.

Was wurde Meischberger konkret vorgeworfen?

Meischberger und zwei Manager der UBM werden schließlich wegen Untreue anklagt. Darauf steht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren. Meischberger rechtfertigte bei Einvernahmen die 600.000 Euro so: Er habe im Jahr 2003 der UBM einen Tipp für ein Hotelprojekt in München gegeben und dafür eine Vermittlungsprovision von zwei Prozent erhalten. Die WKStA glaubt der Version Meischbergers nicht. Vielmehr habe er die Rechnung auf das Hotelprojekt von 2003 rückdatiert, um so den Anschein zu erwecken, er habe für die Zahlung eine Gegenleistung erhalten. Die zwei ebenfalls angeklagten UBM-Manager bestritten außerdem, dass Meischbergers Leistung die Vermittlung bei dem Immobilienprojekt gewesen sei. Wie aus der Anklage weiter hervorging, gaben mehrere in den Hotel-Deal involvierte Personen an, weder Meischberger zu kennen noch ihn bei dem Kauf wahrgenommen zu haben. Die Verteidung relativierte damit, Meischberger habe eben viel im Hintergrund gearbeitet.

Wie wurde der Freispruch begründet?

Zwar gebe es Ungereimtheiten, aber die Anklage sei zu dünn gewesen, sagte Michael Tolstiuk, der Richter im Prozess. Wofür Meischberger schlussendlich die 600.000 Euro bekam, konnte die Staatsanwaltschaft aber nicht belegen. Damit einhergehend konnte ihm freilich auch keine Straftat nachgewiesen werden. Deswegen auch der Freispruch im Zweifel für den Angeklagten.

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