Maskenpflicht: ÖBB strafen Verstöße ab 20. Juli

Corona, Ubahn
Wer künftig ohne Mund-Nasen-Schutz beim Zugfahren erwischt wird, muss 40 Euro Strafe zahlen.

An sich ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz (MNS) in öffentlichen Verkehrsmitte Pflicht. Allerdings wird das von den Fahrgästen häufig nicht eingehalten.

Dafür ist bei den ÖBB ab kommenden Montag, dem 20. Juli, eine Geldstrafe von 40 Euro fällig. Wer der Aufforderung des Zugpersonals nicht nachkommt und keinen MNS trägt, kann des Zuges verwiesen werden, berichtet die ÖBB.

Sicheres Reisegefühl

Die Bahn nahm dafür die MNS-Tragepflicht in ihre Beförderungsbedingungen auf. Die überwiegende Zahl der Fahrgäste wünscht sich auch die Einhaltung der Maskenpflicht.

"Der Mund-Nasen-Schutz ist ein wichtiger Bestandteil, um ein sicheres Reisegefühl auch in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleisten können. Mit dem MNS schützt man sich selbst und andere", betonte die Bahn. Die ÖBB appellierten an die Fahrgäste, auch ohne Aufforderung der gesetzlichen MNS-Verpflichtung nachzukommen.

Die Wiener Linien strafen bereits seit Anfang Juli Fahrgäste, die sich nicht den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz tragen. Wie am Mittwoch bekannt wurde, wurden bisher fast 60 Strafen gegen säumige Fahrgäste verhängt. Zahlen mussten uneinsichtige Passagiere, bei denen eine Ermahnung nichts nutzte.

Die Nichteinhaltung der "Masken"-Vorschrift kostet 50 Euro.

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