Madoff-Klagen in Österreich zulässig

Madoff-Klagen in Österreich zulässig
Der Oberste Gerichtshof entschied zugunsten geschädigter Anleger in der Betrugsaffäre um Bernard Madoff.

Zugunsten der Anleger hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun in der Causa Madoff entschieden. Laut OGH sind Klagen nach dem Anlagedebakel Primeo in Österreich zulässig. Sie könnten nicht mit dem Argument aus der Welt geschafft werden, dass kein österreichisches Gericht in der weltweiten Affäre zuständig sei, berichtet das Wirtschaftsblatt. Der in Österreich von der Bank Austria angebotene Primeo-Fonds hatte - laut Kläger ausschließlich - in den Herald-Fonds investiert. Hinter diesem stand Bernard Madoff. Er hatte über Jahre mit Anlegergeld ein Pyramidenspiel betrieben und Anleger damit um 50 Mrd. Dollar betrogen.

Ein niederösterreichischer Investor, der 2004 knapp 42.000 Euro in den Primeo-Fonds investierte, klagte nach dem Einsturz der Madoffschen Investment-Pyramide. Beklagt waren die Bank Austria (als Repräsentantin des Fonds), die HSBC (Depotbank) und die Bank of Bermudas-Cayman (Fondsverwalterin). Die HSBC sitzt in Luxemburg, die Fonds-Verwalterin auf den Cayman Islands. Ohne Repräsentant können Anleger ausländische Fonds nicht in Österreich klagen. Somit wurde gegen die Klage eingewandt, dass gar keine "inländische Gerichtsbarkeit" bestehe: Die Klage gehöre vor ein ausländisches Gericht. Das Verfahren ging durch die Instanzen, nun liegt der entscheidende Beschluss des OGH vor: Die zwei Banken und ihre Cayman-Branchenkollegin sind vor dem OGH abgeblitzt.

Bank Austria wehrt sich

Nachdem Madoff zu 150 Jahren Haft verurteilt worden, gingen auch in Österreich die Wogen hoch. Die Bank Austria hatte sich daher im Juni 2009 dazu entschlossen, das Kapitel Madoff zu beenden und veröffentlichte im Amtsblatt der Wiener Zeitung, dass sie seinen Fonds nicht mehr repräsentiert. Die Bank Austria hätte die Beendigung ihrer Repräsentationstätigkeit für den Madoff-Fonds per Inserat aber nicht rechtswirksam durchführen können, da das nur die ausländische Gesellschaft tun kann. "Die Erstbeklagte (Bank Austria, Anm.) ist daher noch immer Repräsentantin der Drittbeklagten (Bank of Bermuda-Cayman, Anm.)", urteilt folglich der OGH. Seitens der Bank Austria heißte es: "Etwaige Schadenersatzansprüche sind gegen HSBC und Bank of Bermuda zu richten". Sie können der Bank Austria aber zugestellt werden.

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